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Herr Kramer berichtet von Unterlagen des RTG betreffs Zwangsversteigerung des

Geländes im Januar zum Mindestgebot von 1 Euro. Es gibt ein Angebot eines

Recyclers zur Weiterverarbeitung des Glases. Die Stadt bietet nicht mit, betont

Herr Kramer.

Die Bauvoranfrage wurde über das Amt 23 zur Nachnutzung des Geländes gestellt.

 

Herr Sieber gibt Ausblick zum Stand Oktober 2025 Glasfaser nach einer Anfrage

vom letzten Ausschuss am 07.10.2025, gestellt von Herrn Böttger.

Er zeigt eine Präsentation zu den Glasfaseranbietern.

Die gültigen DIN-Normen sind seitens der Stadt schwer kontrollierbar.

Der Zugang zur Webseite der Telekom/Glasfaser ist vorrübergehend außer Betrieb,

recherchierte Herr Sieber.

Mit der Telekom konnten alle Schulen angeschlossen werden. Glasfaserausbaugebiete

und Bundesnetzagentur-Anmeldungen werden von Herrn Sieber im Verlauf erklärt.

Die Ortsteile Minsleben und Reddeber gelten als erschlossen.

Die UGG – Unsere Grüne Glasfaser wollen Ende 2025 Arbeiten fertiggestellt haben,

Popup-Stationen mit Zentralen sind auf den Flächen hergestellt.

Zum Ziegenbergblick, Mühlental, Charlottenlust werden Verträge gesammelt und nach

Prüfung der Rentabilität wird über die Dienstleister/Auftragnehmer gebaut.

 

Es gibt Absichtserklärungen der interessierten Ausbauunternehmen, erörtert Herr Kramer.

 

Herr Kramer sagt, dass hinter Kooperationsvereinbarungen Leistungen stehen sollten.

Die Bürger haben Einsicht in Vergleichsportale oder Verträge auf Online-Portalen.

Teilweise sind Auskundungen erfolgt, weiß Herr Kramer.

 

Es entsteht eine rege Diskussion.

 

Herr Kramer erklärt:

Die Stadt Wernigerode muss baubegleitend unterstützen, Unterstützung vom Landkreis

Harz in Anspruch nehmen.

Eine Frustration der Bürger zu Straßenbauarbeiten und Koordinierung von Straßensperrungen sind verständlich.

Ziel ist es, Sperrungen und Baumaßnahmen zu verknüpfen, was mit den Versorgungsträgern nicht immer gelingt. Diese Gemeinschaftsmaßnahme zu bündeln ist Anspruch der Stadt Wernigerode und gleichzeitig eine große Herausforderung. Anbieter oder Dienstleister zu Glasfaser springen gern auf Maßnahmen  mit auf.

 

Glasfaseranschluss und Verlegung in die Immobilie gilt als Wertsteigerung für das jeweilige Objekt, betont Herr Kramer.

 

Herr Bergmann möchte Bindungen wie Vereinbarungen geprüft wissen. Bei der UGG muss zunächst ein Vertrag unterschrieben werden, um einen Anschluss möglich zu machen.

 

Herr Kramer erläutert, UGG hat groß investiert in Wernigerode, Knotenpunkte der UGG

sind abgestimmt, dann erfolgt der Netzausbau.

 

Laut Telekommunikationsgesetz muss die Stadt Wernigerode Ausbauanträge genehmigen,

bekräftigt Herr Kramer. Ausbaumindesttiefen, kein Trenching, sind einzuhalten.

Leerrohre verlegen in Straßenbaumaßnahmen und grundhafter Sanierung ist die beste

Lösung, wenn sich die Maßnahmen im SG 23.4 zusammenführen lassen.

 

Herr Schröder meint, der Grundsatz sollte Fristsetzung der Anbieter bzw. Ausbauunternehmen sein.

Herr Dunkel kritisiert die Pachtung der Popup-Stationen mit Einnahme/Zahlung der Miete, aber für die Bürger ist damit noch immer kein Anschluss vorhanden.

Herr Dunkel erwägt mehr mit lokalen Unternehmen, wie Heuer & Sack zu arbeiten, da

diese greifbarer vor Ort wären.

 

Herr Kramer kennt die Möglichkeit, dass sich Firmen auf liegende Kabel einmieten

können, um Doppelaufträge in der Herstellung  zu vermeiden.

Herr Kramer betont, Glasfaser ist zukunftsfähiger und  besser als höhere DSL-Leitungen.

Es ist immer ein Kaufkriterium für eine Immobilie, ob Leerrohre bis Hausanschluss verlegt

sind oder neue Baugebieten mit Wohneinheiten ebenso erschlossen werden.

 

 

Herr Dr. Bosse möchte Sitzungen außerhalb der städtischen Sitzungsräume

stattfinden lassen.

Zurzeit scheitert dies an verwaltungstechnischen Grundlagen und Herr Dr. Bosse bittet

um Klärung bis ca. zum übernächsten Ausschuss 2026.

Für ihn ist es psychologisch wichtig in die Unternehmen zu gehen.

Herr Dr. Bosse gibt die Bitte an die Verwaltung und Anforderungen an die Räume gilt

es zu prüfen.

 

Herr Dr. Bosse spricht sich für eine standardisierte und vereinheitlichte Protokollführung

demnächst mit KI aus.

 

Herr Dr. Bosse betont, dass ihm auch seine Anwesenheit außerhalb der

Ausschusstätigkeiten wie zu, Beispiel bei Herrenabenden oder Kampagne-

Veranstaltungen oder in Unternehmen wichtig sind.

 

 

Herr Dr. Bosse informierte die Ausschussmitglieder, die Beteiligungsrichtlinie für

städtische Unternehmen aus dem Stadtrat in den Wirtschafts-,Digitalisierungs-und

Liegenschaftsausschuss in einer Diskussion zu übernehmen.

 

Herr Wenzel spricht von einem Erlass dieser Richtlinie nach dem Prüfbericht vom

Landesverwaltungsamt und erklärt diese kurz auch hinsichtlich

Unternehmensgründungen.

 

Herr Linde möchte eine Durchnummerierung in der Richtlinie zur besseren

Übersichtlichkeit.

11 Änderungsvorlagen wird Herr Linde einreichen.

Für Herrn Linde werden nur Berichte zur Kenntnis gegeben. Informationspflichten

fehlen.

Der Stadtrat und entsprechende Beschlüsse sollten eingebunden werden.

Geschäftsführer und Aufsichtsrat-Tätigkeiten klarer darstellen, Berichtspflichten

präzisieren, Vorlagen diskutieren, dies sieht Herr Linde nicht dargestellt

in der Richtlinie.

 

Herr Bergmann würde der Vorlage so nicht zustimmen. Für Stadträte ist diese

schwer zu prüfen und er bittet um rechtliche Prüfung durch Fachanwälte.

Bitte aufbereiten, damit es prüfbar für die Stadträte wird. Stadträte sollten besser

ins Bild gesetzt werden. Er möchte einen externen Blick in Erfüllung der Auflage

der Kommunalaufsicht.

 

Herr Boks meint, die Grundlage einer Richtlinie wird kompliziert sein. Jede Richtlinie

muss nachvollziehbar und gut sein.

Für Herrn Boks ist es systematisch falsch, diese Richtlinie nachzuarbeiten.

Bedenken aus den Fraktionen können nicht umgangen werden.

Externe Kommunalverfassungsrechtler bringen für Herrn Boks mehr Verunsicherung

in Gesetzestexten, da hier eher laienhaft Verständnis aufgebracht werden sollte.

 

Herr Dr. Bosse möchte diese Thematik weiter diskutieren oder erwägt eine

Informationsveranstaltung mit Herrn Herr Wenzel und Frau Marx in einer gesonderten

Sitzung.

Es sollte Unkenntnis zu Formulierungen ausgeräumt werden, so das Fazit von

Herrn Dr. Bosse aus den regen Diskussionen.

 

Herr Jörn ergänzt, dass jeder sich jederzeit beim Beteiligungsmanagement informieren

und sich Termine zur Beratung holen kann.

 

Ein Verbürokratisieren sieht Herr Schicker. Jede Beteiligungsgesellschaft bekommt

einen Aufsichtsrat, dies sieht er kritisch.

 

Herr Wenzel ergänzt die freiwillige Gründung eines Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat ist

das Kontrollgremium des Stadtrats in den Gesellschaften.

 

Es gibt viele Wortmeldungen.

 

Herr Dunkel unterstreicht, diese Richtlinie regelt sehr viel und muss gut werden.

Es muss allen klar werden, was dort beschlossen wird.

Alle Tochtergesellschaften haben einen Aufsichtsrat.

 

Herr Schröder fragt nach bestehenden Regelungen zur Orientierung anderer

Kommunen.

 

Zusätzlich definiert die Geschäftsordnung die Regularien, nicht die Beteiligungsrichtlinie,

verständigt sich die Runde.

 

Eingebrachte Änderungen vorsortieren, empfiehlt Herr Dr. Bosse.

 

Herr Linde möchte Bring Pflicht, keine Holpflicht von dem Beteiligungsmanagement.

 

Ziel mehr zu steuern, mehr zu überwachen ist Absicht dieser Richtlinie, unterstreicht

Herr Wenzel.

 

Herr Kramer bittet um Strukturierung  der Änderungsvorlagen. Somit kann die Stadt

Stellungnahmen zu jeder Ä-Vorlage geben und sich Zeit nehmen und diese ins

Jahr 2026 zu übertragen.

Ein ausgewogenes Verhältnis in definierten Rechten und Pflichten sollte Inhalt der

Richtlinie werden, begründet Herr Kramer.

 

 

Frau Sielaff/Presse verlässt um 18:50 Uhr die Sitzung.

 

Herr Dr. Bosse wird die Beteiligungsrichtlinie in die nächste Tagesordnung des

Wirtschafts-,Digitalisierungs-und Liegenschaftsausschuss aufnehmen oder 

Information dazu geben.

 

Wie regelt die Beteiligungsrichtlinie die GmbH-Verträge ist eine abschließende

Fragestellung von Herrn Dunkel.

Diese Frage wird kurz in der Runde diskutiert.

 

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Beschluss
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