Herr Kramer berichtet von Unterlagen des RTG betreffs Zwangsversteigerung des
Geländes im Januar zum Mindestgebot von 1 Euro. Es gibt ein Angebot eines
Recyclers zur Weiterverarbeitung des Glases. Die Stadt bietet nicht mit, betont
Herr Kramer.
Die Bauvoranfrage wurde über das Amt 23 zur Nachnutzung des Geländes gestellt.
Herr Sieber gibt Ausblick zum Stand Oktober 2025 Glasfaser nach einer Anfrage
vom letzten Ausschuss am 07.10.2025, gestellt von Herrn Böttger.
Er zeigt eine Präsentation zu den Glasfaseranbietern.
Die gültigen DIN-Normen sind seitens der Stadt schwer kontrollierbar.
Der Zugang zur Webseite der Telekom/Glasfaser ist vorrübergehend außer Betrieb,
recherchierte Herr Sieber.
Mit der Telekom konnten alle Schulen angeschlossen werden. Glasfaserausbaugebiete
und Bundesnetzagentur-Anmeldungen werden von Herrn Sieber im Verlauf erklärt.
Die Ortsteile Minsleben und Reddeber gelten als erschlossen.
Die UGG – Unsere Grüne Glasfaser wollen Ende 2025 Arbeiten fertiggestellt haben,
Popup-Stationen mit Zentralen sind auf den Flächen hergestellt.
Zum Ziegenbergblick, Mühlental, Charlottenlust werden Verträge gesammelt und nach
Prüfung der Rentabilität wird über die Dienstleister/Auftragnehmer gebaut.
Es gibt Absichtserklärungen der interessierten Ausbauunternehmen, erörtert Herr Kramer.
Herr Kramer sagt, dass hinter Kooperationsvereinbarungen Leistungen stehen sollten.
Die Bürger haben Einsicht in Vergleichsportale oder Verträge auf Online-Portalen.
Teilweise sind Auskundungen erfolgt, weiß Herr Kramer.
Es entsteht eine rege Diskussion.
Herr Kramer erklärt:
Die Stadt Wernigerode muss baubegleitend unterstützen, Unterstützung vom Landkreis
Harz in Anspruch nehmen.
Eine Frustration der Bürger zu Straßenbauarbeiten und Koordinierung von Straßensperrungen sind verständlich.
Ziel ist es, Sperrungen und Baumaßnahmen zu verknüpfen, was mit den Versorgungsträgern nicht immer gelingt. Diese Gemeinschaftsmaßnahme zu bündeln ist Anspruch der Stadt Wernigerode und gleichzeitig eine große Herausforderung. Anbieter oder Dienstleister zu Glasfaser springen gern auf Maßnahmen mit auf.
Glasfaseranschluss und Verlegung in die Immobilie gilt als Wertsteigerung für das jeweilige Objekt, betont Herr Kramer.
Herr Bergmann möchte Bindungen wie Vereinbarungen geprüft wissen. Bei der UGG muss zunächst ein Vertrag unterschrieben werden, um einen Anschluss möglich zu machen.
Herr Kramer erläutert, UGG hat groß investiert in Wernigerode, Knotenpunkte der UGG
sind abgestimmt, dann erfolgt der Netzausbau.
Laut Telekommunikationsgesetz muss die Stadt Wernigerode Ausbauanträge genehmigen,
bekräftigt Herr Kramer. Ausbaumindesttiefen, kein Trenching, sind einzuhalten.
Leerrohre verlegen in Straßenbaumaßnahmen und grundhafter Sanierung ist die beste
Lösung, wenn sich die Maßnahmen im SG 23.4 zusammenführen lassen.
Herr Schröder meint, der Grundsatz sollte Fristsetzung der Anbieter bzw. Ausbauunternehmen sein.
Herr Dunkel kritisiert die Pachtung der Popup-Stationen mit Einnahme/Zahlung der Miete, aber für die Bürger ist damit noch immer kein Anschluss vorhanden.
Herr Dunkel erwägt mehr mit lokalen Unternehmen, wie Heuer & Sack zu arbeiten, da
diese greifbarer vor Ort wären.
Herr Kramer kennt die Möglichkeit, dass sich Firmen auf liegende Kabel einmieten
können, um Doppelaufträge in der Herstellung zu vermeiden.
Herr Kramer betont, Glasfaser ist zukunftsfähiger und besser als höhere DSL-Leitungen.
Es ist immer ein Kaufkriterium für eine Immobilie, ob Leerrohre bis Hausanschluss verlegt
sind oder neue Baugebieten mit Wohneinheiten ebenso erschlossen werden.
Herr Dr. Bosse möchte Sitzungen außerhalb der städtischen Sitzungsräume
stattfinden lassen.
Zurzeit scheitert dies an verwaltungstechnischen Grundlagen und Herr Dr. Bosse bittet
um Klärung bis ca. zum übernächsten Ausschuss 2026.
Für ihn ist es psychologisch wichtig in die Unternehmen zu gehen.
Herr Dr. Bosse gibt die Bitte an die Verwaltung und Anforderungen an die Räume gilt
es zu prüfen.
Herr Dr. Bosse spricht sich für eine standardisierte und vereinheitlichte Protokollführung
demnächst mit KI aus.
Herr Dr. Bosse betont, dass ihm auch seine Anwesenheit außerhalb der
Ausschusstätigkeiten wie zu, Beispiel bei Herrenabenden oder Kampagne-
Veranstaltungen oder in Unternehmen wichtig sind.
Herr Dr. Bosse informierte die Ausschussmitglieder, die Beteiligungsrichtlinie für
städtische Unternehmen aus dem Stadtrat in den Wirtschafts-,Digitalisierungs-und
Liegenschaftsausschuss in einer Diskussion zu übernehmen.
Herr Wenzel spricht von einem Erlass dieser Richtlinie nach dem Prüfbericht vom
Landesverwaltungsamt und erklärt diese kurz auch hinsichtlich
Unternehmensgründungen.
Herr Linde möchte eine Durchnummerierung in der Richtlinie zur besseren
Übersichtlichkeit.
11 Änderungsvorlagen wird Herr Linde einreichen.
Für Herrn Linde werden nur Berichte zur Kenntnis gegeben. Informationspflichten
fehlen.
Der Stadtrat und entsprechende Beschlüsse sollten eingebunden werden.
Geschäftsführer und Aufsichtsrat-Tätigkeiten klarer darstellen, Berichtspflichten
präzisieren, Vorlagen diskutieren, dies sieht Herr Linde nicht dargestellt
in der Richtlinie.
Herr Bergmann würde der Vorlage so nicht zustimmen. Für Stadträte ist diese
schwer zu prüfen und er bittet um rechtliche Prüfung durch Fachanwälte.
Bitte aufbereiten, damit es prüfbar für die Stadträte wird. Stadträte sollten besser
ins Bild gesetzt werden. Er möchte einen externen Blick in Erfüllung der Auflage
der Kommunalaufsicht.
Herr Boks meint, die Grundlage einer Richtlinie wird kompliziert sein. Jede Richtlinie
muss nachvollziehbar und gut sein.
Für Herrn Boks ist es systematisch falsch, diese Richtlinie nachzuarbeiten.
Bedenken aus den Fraktionen können nicht umgangen werden.
Externe Kommunalverfassungsrechtler bringen für Herrn Boks mehr Verunsicherung
in Gesetzestexten, da hier eher laienhaft Verständnis aufgebracht werden sollte.
Herr Dr. Bosse möchte diese Thematik weiter diskutieren oder erwägt eine
Informationsveranstaltung mit Herrn Herr Wenzel und Frau Marx in einer gesonderten
Sitzung.
Es sollte Unkenntnis zu Formulierungen ausgeräumt werden, so das Fazit von
Herrn Dr. Bosse aus den regen Diskussionen.
Herr Jörn ergänzt, dass jeder sich jederzeit beim Beteiligungsmanagement informieren
und sich Termine zur Beratung holen kann.
Ein Verbürokratisieren sieht Herr Schicker. Jede Beteiligungsgesellschaft bekommt
einen Aufsichtsrat, dies sieht er kritisch.
Herr Wenzel ergänzt die freiwillige Gründung eines Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat ist
das Kontrollgremium des Stadtrats in den Gesellschaften.
Es gibt viele Wortmeldungen.
Herr Dunkel unterstreicht, diese Richtlinie regelt sehr viel und muss gut werden.
Es muss allen klar werden, was dort beschlossen wird.
Alle Tochtergesellschaften haben einen Aufsichtsrat.
Herr Schröder fragt nach bestehenden Regelungen zur Orientierung anderer
Kommunen.
Zusätzlich definiert die Geschäftsordnung die Regularien, nicht die Beteiligungsrichtlinie,
verständigt sich die Runde.
Eingebrachte Änderungen vorsortieren, empfiehlt Herr Dr. Bosse.
Herr Linde möchte Bring Pflicht, keine Holpflicht von dem Beteiligungsmanagement.
Ziel mehr zu steuern, mehr zu überwachen ist Absicht dieser Richtlinie, unterstreicht
Herr Wenzel.
Herr Kramer bittet um Strukturierung der Änderungsvorlagen. Somit kann die Stadt
Stellungnahmen zu jeder Ä-Vorlage geben und sich Zeit nehmen und diese ins
Jahr 2026 zu übertragen.
Ein ausgewogenes Verhältnis in definierten Rechten und Pflichten sollte Inhalt der
Richtlinie werden, begründet Herr Kramer.
Frau Sielaff/Presse verlässt um 18:50 Uhr die Sitzung.
Herr Dr. Bosse wird die Beteiligungsrichtlinie in die nächste Tagesordnung des
Wirtschafts-,Digitalisierungs-und Liegenschaftsausschuss aufnehmen oder
Information dazu geben.
Wie regelt die Beteiligungsrichtlinie die GmbH-Verträge ist eine abschließende
Fragestellung von Herrn Dunkel.
Diese Frage wird kurz in der Runde diskutiert.