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Bau- und Umweltausschuss:

9 Ja

 

Herr Kramer erläutert, dass es gelungen sei, einen Investor zu finden, der den langjährigen Leerstand auf der Fläche der Storchmühle beenden möchte. Geplant sei eine Wohnbebauung auf der Brache des ehemaligen Gasthauses und Veranstaltungsraumes. Er weist darauf hin, dass das Vorhaben bereits in verschiedenen Ausschüssen, darunter dem Bau- und Umweltausschuss, ausführlich vorgestellt worden sei. Dennoch seien zwischenzeitlich weitere Anfragen an die Verwaltung herangetragen worden. Herr Kramer stellt klar, dass in der aktuellen Vorlage noch keine abschließenden Angaben zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemacht werden könnten, da der Abwägungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Diese Maßnahmen würden jedoch bis zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Er erinnert daran, dass der Stadtrat im Jahr 2021 beschlossen habe, auch im beschleunigten Verfahren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen über das gesetzlich geforderte Maß hinaus zu verlangen. Dies sei eine Selbstverpflichtung, die auch in anderen Projekten, wie beispielsweise im Wohngebiet Silstedt, umgesetzt worden sei. Herr Kramer kündigt an, dass die entsprechenden Maßnahmen planmäßig im Frühjahr 2026 nach der Auslage und Abwägung präsentiert würden. Er hebt hervor, dass Aspekte wie Artenschutz und Pflanzbindungen bereits ausführlich in den vorgelegten Unterlagen behandelt worden seien.

 

Herr Bergmann ergreift das Wort und erklärt, dass seine Fraktion das Bauvorhaben ausdrücklich begrüße. Er äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des Baugebiets WA 2, insbesondere in Bezug auf die festgelegte Bauhöhe von 14 Metern mit Flachdach. Diese Bauform sei zwar zulässig, jedoch für das Mühlental ungewöhnlich. Er verweist darauf, dass im benachbarten Baugebiet „Harzfriede Sonneck“ die maximale Firsthöhe auf 10 Meter begrenzt sei. Seine Fraktion behalte sich vor, hierzu eine Änderung einzubringen.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Wohngebiet Storchmühle“ i. d. F. vom 07.09.2025 wird mit der beigefügten Begrün­dung sowie deren Anlagen gebilligt.
  2. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 12.09.2025 sowie deren Anlagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

38

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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