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Herr Kramer berichtet, dass nach einem Eigentümerwechsel an dieser Stelle Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Er spricht eine städtische Fläche als Potenzialfläche an. Er informiert über den Beschluss als Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit einer anschließenden Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange.


Herr Zagrodnik erläutert anhand der vorliegenden Unterlagen die Details der Beschlussvorlage.

 

Herr Winkelmann ist erfreut über die Entwicklung eines neuen Wohngebietes.

 

Herr Bergmann befürwortet das beschleunigte Verfahren und erkundigt sich nach dessen Rechtssicherheit.
 

Herr Kramer begründet das verkürzte Verfahren damit, dass es sich um ein altes Brachgelände handelt. Als weiteren Grund nennt er die zukünftige Wohnfläche. Diese überschreitet nicht die Vorgaben für ein verkürztes Bebauungsplanverfahren.

 

Herr Bergmann spricht die Firsthöhe von 14 m an. Er sagt, dass keine Gebäudehöhen in den Unterlagen vermerkt sind, sondern nur Flach- und Pultdächer genannt werden. Pultdächer an den Anfangs- und Endflächen sieht er kritisch mit 14 m Gebäudehöhe. Er weist auf die umliegende Bebauung der Häuser mit Walmdächern und Dachziegeln sowie deren Gebäudehöhen hin. Er gibt seine Zustimmung nicht für Pult­dächer mit einer Höhe von 14 m.

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass die Höhen in der textlichen Festsetzung im Text 2.1. vermerkt sind.


Als zweiten Punkt spricht Herr Bergmann die benötigten Parkplätze an. Er bittet zu bedenken, dass diese bei der vorgestellten Planung zukünftig entfallen und für Besucher nicht zur Verfügung stehen.


Herr Kramer erläutert die geplanten Parkflächen. Er bestätigt, dass zukünftig die Parkplatzanzahl reduziert ist.


Herr Storm erkundigt sich zu den zwei vorhandenen Brücken und deren Haltbarkeit.

 

Herr Zagrodnik sagt, dass die zum Grundstück gehörende Brücke in ihrem derzeitigen Zustand bestehen bleibt. Die zweite Brücke wird für die vorhandenen Bewohner saniert.

 

Herr Kramer ergänzt, dass die Brücke linksseitig auf der Karte sich im Privatbesitz befindet. Die größere Brücke ist Eigentum der Stadt und wird von der Stadt Wernigerode ertüchtigt.

 

Herr Winkelmann erkundigt sich nach den Verfahrensmöglichkeiten für die untere Brücke.

 

Herr Dietrich erläutert, dass es sich um eine Anlage am Gewässer handelt und die Stadt Wernigerode keine Auflagen erteilen kann. Er ergänzt, dass die städtische Brücke im Frühjahr 2026 ertüchtigt wird.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

 

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