Änderungsvorlage:
049/01/2025 (Herr Schatz)
Herr Marby erläutert die Beschlussvorlage. Der Entwurf dieser Entgeltordnung stellt lediglich erstmal ein Diskussionspapier dar. Änderungsvorschlägen steht die Verwaltung offen gegenüber.
Beim Dorfgemeinschaftshaus Minsleben steigt die Nutzungsgebühr bei einer Vermietung für private Nutzung von 150 Euro auf 190 Euro. Gemeinnützige ortsansässige Vereine, die mindestens einmal jährlich das Dorfgemeinschaftshaus Minsleben nutzen, sind von der Zahlung des Nutzungsentgeltes befreit.
Es ist eine jährliche Beteiligung der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine an den Betriebskosten des Dorfgemeinschaftshauses, gestaffelt nach Mitgliederanzahl (Erwachsene) und Nutzungsfrequenz, vorgesehen. Die Ermittlung der Höhe der Beteiligung ist an die Entgeltordnung für städtische Sportstätten angelehnt.
Weiterhin erläutert Herr Marby die Änderungsvorlage von Herrn Schatz. Der Änderungsvorschlag beinhaltet auf die Beteiligung der gemeinnützigen ortsansässigen Vereinen an den Nebenkosten/Betriebskosten für die Dorfgemeinschaftshäuser, die Mehrzweckhalle und das Rathaus Schierke weiterhin zu verzichten.
Eine Einwohnerin fragt, ob für den Seniorenverein Minsleben auch eine Beteiligung an den Betriebskosten anfallen würde. Der Seniorenverein nutzen das Dorfgemeinschaftshaus unregelmäßig in den Wintermonaten.
Herr Marby antwortet, dass gemäß des Satzungsentwurfes für den Seniorenverein keine Beteiligung an den Betriebskosten anfallen würde.
Herr Hellwig fragt, wie sich die Kosten für den Schützenverein gestalten. Der Verein nutzt das Dorfgemeinschaftshaus einmal im Monat.
Herr Marby antwortet, dass gemäß des Satzungsentwurfes für den Schützenverein 5 Euro pro erwachsenem Mitglied im Kalenderjahr als Beteiligung an den Betriebskosten anfallen würde.
Herr Friedrich erläutert, dass die Stadt Wernigerode dazu verpflichtet ist Einnahmen zu generieren, um die Bewirtschaftungskosten der Gebäude teilweise auszugleichen. Jeder der das Dorfgemeinschaftshaus nutzt, soll eine Beteiligung den Bewirtschaftungskosten leisten.
Herr Marby ergänzt, dass die jährlichen Betriebskosten des Dorfgemeinschaftshauses Minsleben ca. 11.500 Euro betragen.
Eine Einwohnerin informiert, dass der Sportverein in Minsleben bereits
Eine Einwohnerin meint, dass die Mitglieder des Sportvereins in Minsleben bereits eine Kostenbeteiligung gemäß Entgeltordnung für Sportstätten zahlen.
Herr Marby informiert, dass es keine Doppelbelastung für einen Verein geben wird. Das wird im Einzelfall geprüft.
Frau Siedenberg fragt wie hoch die Auslastung des Dorfgemeinschaftshaues mit privaten Feiern ist.
Herr Marby antwortet, dass im Jahr 2024 8 private Feiern stattgefunden haben.
Herr Hellwig gibt zu bedenken, dass die Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten im Schützenverein schwierig zu begründen sein wird. Der Schützenverein engagiert sich im Dorfgemeinschaftshaus, beispielsweise Instandhaltungsarbeit oder der Einbau einer neuen Küche, und nimmt der Stadt damit Arbeit und Kosten ab
Herr Marby betont, dass es sich bei dem Satzungsentwurf um ein Diskussionspapier handelt und die Verwaltung Vorschlägen offen gegenübersteht. Man kann auch über einen Wegfall des Beitrages für den Schützenverein reden, wenn dieser sich bereit erklärt die Bewirtschaftungs- oder Instandhaltungskosten zu übernehmen.
Herr Friedrich gibt zu bedenken, dass diese Regelung von Personen abhängig ist. Das muss vertraglich geregelt werden und der Schützenverein muss das über einen längeren Zeitraum leisten können.
Herr Reinhardt befürchtet, dass bei einer Erhöhung des Nutzungsentgeltes für das Dorfgemeinschaftshaus die privaten Nutzungen weiter zurück gehen. Zudem besteht auch die Problematik, dass die Fenster nicht geöffnet werden dürfen.
Herr Marby entgegnet, dass das Nutzungsentgelt im Vergleich zu anderen Räumlichkeiten in Wernigerode und Umgebung noch günstig ist.
Herr Friedrich ergänzt, dass die Problematik mit den Einschränkungen für das Öffnen der Fenstern und die Häufigkeit und Art der Veranstaltungen noch einmal geprüft werden muss. Die Festlegungen sind damals aus einem Rechtsstreit mit dem Nachbarn entstanden.
Herr Hellwig informiert, dass die Einschränkungen nur für die Umbauphase bestanden.
Herr Hellwig stellt die Änderungsvorlage 049/01/2025 zur Abstimmung.
3 Ja-Stimmen 1 Enthaltung
Herr Hellwig stellt die geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung.