Änderungsvorlage:
049/01/2025 (Herr Schatz)
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales:
Vertagt: 8 Ja
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport:
Vertagt: 9 Ja
Wirtschafts-, Digitalisierungs- und Liegenschaftsausschuss:
Vertagt: 7 Ja
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:
Vertagt
Ortschaftsrat Benzingerode:
4 Nein
Ortschaftsrat Reddeber:
5 Nein
Ortschaftsrat Schierke:
3 Ja; 1 Enthaltung
Ortschaftsrat Minsleben:
049/01/2025: 3 Ja; 1 Enthaltung
049/2025: 1 Ja; 2 Nein; 1 Enthaltung
Ortschaftsrat Silstedt:
049/01/2025: 4 Ja; 1 Nein
049/2025: 3 Ja; 1 Nein; 1 Enthaltungen
Frau Eilert betritt die Sitzung. Es sind 36 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.
Herr Kramer berichtet, dass die Vorlage intensiv diskutiert wurde – besonders in den Ortsteilen. Dabei wurde auf die Bedeutung der Eingemeindungsverträge hingewiesen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt er die Änderungsvorlage von Herrn Schatz, da sie die Freistellung ortsansässiger gemeinnütziger Vereine bei Betriebs- und Nebenkosten klar und zweifelsfrei regelt.
Herr Stechhahn teilt mit, dass die AfD-Fraktion die finanzielle Erhöhung der Bürger ablehnt und er dem Änderungsantrag von Herrn Schatz zustimmen wird, falls die Beschlussvorlage angenommen wird.
Herr Dunkel beantragt, die Satzung zurück in die Ausschüsse zu verweisen, da sie noch nicht entscheidungsreif sei. Besonders die Gebührenordnung müsse erneut geprüft werden – etwa im Hinblick auf zu niedrige Mieten für gewerbliche Veranstalter im sanierten Festsaal im Vergleich zu den Kosten für Vereine. Es bestehe noch Klärungsbedarf und ein Ungleichgewicht, das genauer betrachtet werden müsse.
Herr Schatz spricht sich gegen die Rückverweisung in die Ausschüsse aus und fordert eine sofortige Abstimmung. Die Fraktionen hatten ausreichend Zeit, sich mit der Vorlage zu befassen – die eigene Fraktion habe sogar einen Änderungsantrag eingebracht, um Vereine in Ortsteilen von Nebenkosten freizustellen. Es bestehe kein Grund für eine Verzögerung; offene Fragen hätten bereits in den Ausschüssen geklärt oder per Änderungsantrag eingebracht werden können.
Herr Kramer rechnet das Beispiel der gewerblichen Saalmiete durch und stellt klar, dass für bis zu zwölf Stunden Nutzung rund 1.000 Euro (inklusive Hausmeister und Reinigung) anfallen – also keineswegs ein niedriger Betrag.
Herr Boks möchte wissen, weshalb die Änderungsvorlage von Herrn Schatz nicht von der Verwaltung übernommen wird.
Herr Kramer erklärt, dass es unterschiedliche juristische Meinungen, zur Auslegung der Eingemeindungsverträge gibt. Die eingebrachte Vorlage gilt als sicher, birgt aber ein gewisses Restrisiko, da direkte Anpassungsklauseln fehlen. Der Änderungsantrag von Herrn Schatz ist rechtlich eindeutiger, beide Varianten sind möglich. Die Entscheidung soll deshalb der Stadtrat treffen.
Frau Barner ist für die Verweisung um diese Problematik nochmals genauer zu besprechen. Herr Mänz stimmt dem zu.
Herr Kramer zitiert Paragraf 11 mit der Überschrift, örtliche Abgaben und Gebühren:, „Die bisher in der Gemeinde bestehenden öffentlichen Abgaben und Gebühren haben Bestand bis zur Kommunalwahl 1994. Über den Wunsch der Gemeinde zur Verlängerung der Gültigkeit von Gebührensatzungen bis 1998 entscheidet die neu gewählte Vertreterkörperschaft der Stadt Wernigerode.“ Für ihn ist es eindeutig, wer und in welcher Form die Entscheidung über die Gebührensatzung trifft. Gültig ist der Eingemeinungsvertrag, das ist keine Frage, aber es gibt den entsprechenden Passus, der nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vereine innerhalb der Stadt und der Ortsteile in mehreren Paragrafen diesen Charakter auch wahrnimmt.
Herr Kascha erinnert an das Ziel, im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts alle Satzungen zu überprüfen. Man sei auf einem guten Weg, müsse aber zügiger vorankommen. Daher spricht er sich für die Übernahme der Änderungsvorlage von Herrn Schatz aus und plädiert für eine heutige Entscheidung.
Herr Thurm bittet um Abbruch der Diskussion, da die Vorlage seiner Meinung nach ausreichend in den Ausschüssen diskutiert wurde.
Herr Dr. Bosse stellt eine konkrete Frage zur Vermarktung des Ratssaals: Wer ist zuständig und wer entscheidet, welche Veranstalter den Saal nutzen dürfen?
Herr Kramer antwortet, dass künftig Ansprechpartner und Antragsinfos online verfügbar sein werden. Zuständig ist das Amt für Immobilienmanagement, bei Zweifelsfragen entscheidet der Oberbürgermeister.
Der Oberbürgermeister stellt klar, dass er nur in Ausnahmefällen über die Nutzung des Ratssaals entscheidet – etwa bei schwierigen Fällen. Im Normalfall läuft das Verfahren über die zuständigen Mitarbeitenden, nicht über seinen Schreibtisch.
Der Antrag auf Abbruch der Debatte wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: | 36 | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen |
Der Antrag wurde angenommen.
Der Antrag auf Verweisung der Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis: | 8 | Ja-Stimmen | 28 | Nein-Stimmen | | |
Der Antrag wurde abgelehnt.