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Herr Sieber geht unvermittelt auf die Sorgen der anwesenden Anwohner ein und erläutert den Punkt 2 - Befreiung von der Zahlung des Entgeltes – Kategorie C: Gemeinnützige ortsansässige Vereine der Ortschaften Minsleben, Reddeber, Schierke und Benzingerode, die mindestens einmal jährlich die in Ihren Ortschaften vorhandenen Dorfgemeinschaftshäuser, die Mehrzweckhalle oder das Rathaus nutzen, sind von der Zahlung der in § 3 benannten Nutzungsentgelte befreit.

 

Das bedeutet der Seniorenverein, der Karnevalsverein, der Schützenverein und die Jäger müssen kein Nutzungsentgelt bezahlen.

 

Frau Spormann weist darauf hin, dass sich das nur auf den § 3 und damit auch nur auf die einmaligen, jährlichen Nutzungsentgelte bezieht. Die Kritik richtet sich allerdings gegen die im § 4 benannte Beteiligung der gemeinnützigen ortsansässigen Vereine an den Betriebskosten pro erwachsenen Mitglied.

 

Herr Sieber erklärt, dass die Beteiligung an den Betriebskosten vergleichbar ist mit dem sogenannten „Duscheuro“. Es handelt sich dabei um den Versuch die Entgeltverordnungen für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode analog der Entgeltordnung für städtische Sportstätten zu gestalten.

 

Herr Schlegel kritisiert die Idee hinsichtlich dem zu erwartenden Aufwand und der Kosten die absehbar sind, wenn es zur Ermittlung, Abrechnung, Verwaltung und Begleichung der anfallenden Entgelte kommen soll.

 

Herr Sieber sieht die Möglichkeit in dem jährlich stattfindenden Termin für die Entwicklung des Belegungsplan auch die Nutzungsentgelte abzurechnen.

Er stellt außerdem klar, dass die Nutzungsentgelte für die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinden Minsleben und Reddeber, die Mehrzweckhalle Benzingerode und das Rathaus Schierke gleichermaßen gelten.

 

Herr Försterling rechnet anhand eines Beispiels vor das sich laut § 4 Punkt 6 die Betriebskosten für den Karnevalsverein mit 60 Mitgliedern bei einer wöchentlichen Nutzung auf 1200,-€ im Jahr summieren würden.

 

Herr Sieber bestätigt diese Rechnung und stellt die offene Frage, wie die Sportvereine der Stadt das handhaben.

Ein Anwohner erläutert, dass er selbst in einem Sportverein in der Stadt Mitglied ist und sich das in der Höhe der Jahresbeiträge wiederspiegelt. Er erläutert die Strukturen des Karnevalvereins und die Tatsache das eine Erhöhung des Mitgliedbeitrages auf großes Unverständnis stoßen würde. Die Mehrzweckhalle ist nicht nur der Ort an dem die Vereine zusammenkommen, sondern auch ein Ort der Begegnung für viele ältere Personen, die damit einen Bezugspunkt haben.

 

Ein weiterer Anwohner bringt an, dass viele Benzingeröder nicht nur in einem Verein Mitglied sind und damit finanziell mehrfach betroffen wären. Diese Tatsache würde mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Vereine Mitgliedern verlieren.

 

Herr Försterling sieht ganz klar die Notwendigkeit das die kommunalen Räumlichkeiten der Stadt ein Nutzungskonzept vorweisen sollten, aber empfindet diese Änderung der Entgeltordnung als Entgeltverlagerung. Die wirtschaftlich angespannte Lage der Stadt Wernigerode kann nicht in den Ortsteilen reguliert werden.

 

Herr Sieber zeigt Verständnis und betont das dies nicht das Ansinnen der geänderten Nutzungsvereinbarung sein soll. Er möchte noch einmal unterstreichen, dass es sich um einen Vorschlag handelt und ergebnisoffen ist. Es geht die Entgeltverordnungen für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode und die Entgeltordnung für städtische Sportstätten anzugleichen.

 

Herr Schlegel führt an, dass bei einer Zustimmung des Stadtrates und entsprechender Abstimmung für die neue Entgeltordnung, das Vereinssterben absehbar ist.

 

Herr Sieber bittet darum diese Herausforderungen gemeinsam mit den anderen Ortschaftsräten zu formulieren und im Stadtrat vorzubringen. Des Weiteren würde er sich über Ideen und Vorschläge freuen. Er fasst noch einmal kurz zusammen, warum die Änderung der Entgeltordnung überhaupt erfolgen soll.

 

Die Entgeltordnung wurde zuletzt 2016 aktualisiert. Die Nutzungsentgelte sollen nun entsprechend der allgemeines Verbraucherpreissteigerung angepasst werden. Es wurden zusätzliche Nutzungsangebote formuliert und es wurde versucht die unterschiedlichen Nutzergruppen einheitlich zu kategorisieren.

Die Preise wurden pauschal um 25% angepasst und auch mit anderen Städten verglichen. Es geht nicht darum Gewinn zu machen, sondern es geht um die Deckung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten.

Die aktuelle Haushaltssituation in der Stadt Wernigerode ist bekanntermaßen nicht besonders gut und deshalb wird versucht Sparpotenzial oder Einnahmeoptimierungen zu generieren.

 

Herr Hotopp kritisiert, dass man zu spät angefangen hat sich über Einsparungen Gedanken zu machen und jetzt die Vereinsmitglieder die Leittragenden sind. Er sieht die Kommune in der Pflicht das Vereinsleben zu fördern und nicht zu benachteiligen.

 

Herr Sieber weist darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsplanung auch ein Haushaltskonsolidierungskonzept mitbeschlossen worden ist. Hiermit hat die Stadt den Auftrag erhalten Einsparpotenziale oder Ertragspotenziale bei der Überprüfung der städtischen Entgeltordnungen zu finden.

 

Frau Spormann stellt die Frage, was diese Änderung bedeutet, wenn alle Vereine die Förderung der Mietkosten beantragen, die aktuell förderfähig sind. Herr Sieber teilt mit, dass dieser Punkt bereits betrachtet wurde und die Förderung der Mietkosten in Zukunft entfällt.

 

Es werden die verschiedenen Nutzergruppen- und Zeiten zusammengetragen und die möglichen Kosten diskutiert.

 

Laut § 5 Absatz 4 sind Veranstaltungen, die dem kulturellen öffentlichen Leben der Stadt dienen, kostenfrei. Frau Spormann wünscht sich, dass dies auch die Veranstaltungen des Karnevalvereins in der Mehrzweckhalle akzeptiert wird. Der Karnevalverein würde aktuell für die Nutzung entsprechend der Entgeltverordnung zahlen, aber darf die Mehrzweckhalle für die Veranstaltungen nicht nutzen.

 

Herr Försterling erläutert kurz wie die Änderung der Entgeltordnung abläuft. Im Stadtrat wird ein Grundsatzbeschluss gefasst und die Änderung der Entgeltordnung beschlossen. Die Beschlussvorlage wird dann in den unterschiedlichen Ausschüssen und Ortschafträten vorgelegt und diskutiert. Bei der nächsten Stadtratssitzung werden die Beschlussvorlage und die Ergebnisse der einzelnen Abstimmungen besprochen. Stimmt der Stadtrat der Entgeltordnung zu, gilt diese als wirksam.

 

Ein Anwohner schlägt vor im ersten Schritt die Fixkosten (z.B. Heizkosten, Reinigungskosten, Winterdienst) für die Mehrzweckhalle vollständig offenzulegen und kritisch zu prüfen. Herr Hotopp weist darauf hin, dass die Fixkosten schön länger viel zu hoch und nicht nachvollziehbar sind. Herr Försterling ergänzt, dass bei dem Blick auf die Kostenübersicht für die Mehrzweckhalle vor allem die Reinigungskosten auffällig waren. Die Mehrzweckhalle wird in seinen Augen zu wenig genutzt, um die Reinigungskosten zu rechtfertigen.

 

Herr Sieber bedankt sich für die Anregung und weist darauf hin, dass auch die geänderte Entgeltordnung kein „Plus erwirtschaften“ wird.

 

Herr Försterling stellt klar, dass die Prüfung der Entgeltordnung und Anpassung der Beiträge in seinen Augen zu wenig ist, wenn Herr Kascha in der Bürgerbesprechung die Prüfung aller Verordnungen und Satzungen ankündigt. Herr Sieber versichert, dass nicht nur die Entgeltordnung auf dem Prüfstand steht.

 

Herr Schlegel zeigt Unverständnis darüber, dass die Stadt nicht in der Lage ist zu erkennen wo das Minus entsteht und genau da auch ansetzt.

 

Herr Sieber bittet noch einmal um weitere Hinweise und Ideen. Ein Anwohner schlägt vor die Dachfläche der Mehrzweckhalle für eine PV-Anlage zu vermieten. Herr Sieber verspricht die Idee vor allem aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu prüfen.

 

Ein weiterer Vorschlag einer Anwohnerin bezieht sich auf die Vermietung für private Feiern, für die man in Ihren Augen die Gebühren erhöhen könnte.

Ein Anwohner ergänzt das die Vermietung für private Feiern und Veranstaltungen doch auch bei der Stadt mehr in den Focus gerückt werden sollte. Er stellt die Frage, ob die Mehrzweckhalle auch von der Stadt öffentlich angeboten wird.

Herr Sieber weist auf die Website der Stadt Wernigerode hin und den vorhandenen Belegungskalender.

 

Herr Försterling schlägt vor den Ortsteilen ein eigenes Budget zur Unterstützung der Vereine zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sieht er die Personalkosten als extrem kritischen Posten im Haushalt und schlägt vor, dass man 70% der bestverdienenden Mitarbeiter der Stadt bittet für 4 Jahre auf 40% ihres Gehaltes zu verzichten. Herr Fösterling betont das dieser Vorschlag ernst gemeint ist und die Stadt damit jährlich 15.Mio Euro einsparen könnte.

 

Frau Spormann schlägt vor, dass die gemeinnützigen Vereine von den Kosten der Entgeltordnung gemäß § 3 (Nutzungsentgelte) und § 4 (Nebenkosten) befreit werden.

 

Ein Anwohner ergänzt, dass eine Nebenkostenpauschale durchaus denkbar wäre, möchte aber über die mögliche Höhe ohne Rücksprache nicht spekulieren.

 

Herr Försterling bedankt sich bei den anwesenden Anwohnern für die rege Teilnahme und ihren Einsatz.

 

 

Die Beschlussvorlage Nr. 049/2025 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja   0          

Nein  4

Enthaltungen 0 

 

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Beschluss
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