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Herr Kascha nimmt die Beschlussvorlage von der Tagesordnung, da die Grundlage für den Beitrittsbeschluss noch nicht vorhanden ist. Die Kommunalaufsicht empfindet die Kreditaufnahme in Höhe von 9,2 Mio. Euro in 2025 und knapp einer Mio. Euro in 2026 nicht im Einklang mit der Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Stadt und erwartet eine Verschärfung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Die Stadt hat aufgrund dessen die Möglichkeit bekommen, sich bis zum 16.05.2025 zu äußern. Er berichtet, dass Wernigerode als eine der ersten Kommunen im Landkreis Harz den erforderlichen Jahresabschluss 2023 zum Haushaltsbeschluss fertiggestellt und übergeben haben. Im nächsten Stadtrat soll den Mitgliedern ein entsprechender Vorschlag zum Beitrittsbeschluss mit eventuellen Kürzungen gemacht werden.

 

Herr Schatz findet die Situation besorgniserregend und kann sich nicht erinnern, dass kein Beitrittsbeschluss gefasst werden konnte, weil es noch einen Anhörungstermin dazwischen gab. Er erinnert an den Hinweis der Kommunalaufsicht im Jahr 2014, dass Investitionen getätigt werden, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt langfristig gefährden werden. Die Schwerpunkte in der Stadtentwicklung richtig zu setzen ist nicht nur Aufgabe der Verwaltung, sondern auch die des Stadtrates. Momentan ist die Stadt Wernigerode nicht mehr in der Lage, Investitionen aus eigener Kraft zu tätigen oder sich auf dem Kreditmarkt zu bedienen. Die Genehmigung des Landkreises wird dafür benötigt. Es sollte für alle ein Warnsignal sein, dass diese Genehmigung nicht mehr selbstverständlich ist.

 

Herr Winkelmann war erstaunt, dass bis zum heutigen Tag keine Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung standen. Ein Grund dafür ist zum Beispiel die Höhe der Kreditaufnahme und die Ausrichtung, dass dies für Bauprojekte gedacht ist, die mit Fördergeldern belegt sind und gleichzeitig für die Eigenanteile. In Halberstadt entsteht ein Unternehmen, welches viele Arbeitsplätze schafft, ebenso wie demnächst in Quedlinburg. In Wernigerode sollte diesbezüglich auch Gas gegeben werden. Es kann nicht nur Geld ausgegeben, es muss auch akquiriert werden. Er hofft, dass die vorgeschlagenen Kürzungsmaßnahmen nicht zu extrem werden.

 

Herr Thurm ist verwundert über das Verfahren. Er kann sich erinnern, dass der Landrat in einer Sitzung sagte, dass Wernigerode aus haushälterischer Sicht kein großes Problem hat und trotzdem wird dem Haushalt nicht zugestimmt. Er fragt sich, ob in der Zwischenzeit etwas vorgefallen ist, was das Verhältnis zwischen Stadt und Kreis verändert hat.

 

Herr Kascha hatte sich dazu entschieden, den Tagesordnungspunkt pro forma auf die Tagesordnung zu nehmen, um keine Zeit zu verlieren, falls der Beitrittsbeschluss noch vor der Stadtratssitzung, aber nach der Ladungsfrist bei der Stadt eintrifft. Nun ist klar geworden, dass dies erst in der nächsten Stadtratssitzung möglich sein wird.

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung die Änderungen zur Haushaltssatzung 2025/2026 (inkl. finanzieller Auswirkungen im Finanzplan) und der kommunalaufsichtlichen Entscheidung des Landkreises Harz beizutreten.      

 

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