Änderungsvorlagen:
022/01/2025 (Verwaltung)
Herr Winkelmann ändert den Beschlussvorschlag im Namen der CDU-Fraktion als Einreicher wie folgt:
„Der Weihnachtsmarkt in Wernigerode findet ab dem Jahr 2026 Freitag vor dem Totensonntag bis zum 30. Dezember des jeweiligen Jahres statt.“
Herr Kramer erläutert die Änderungsvorlage der Verwaltung. Die WTG trägt die alleinige organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für den Weihnachtsmarkt. Aus Sicht der Verwaltung liegt also die Zuständigkeit für die Änderung des Zeitraumes zur Durchführung des Weihnachtsmarktes bei der WTG und damit beim Aufsichtsrat.
Herr Linde fragt, ob die Möglichkeit besteht einen Vertrag zwischen der Stadt Wernigerode und der WTG zu ändern.
Herr Boks antwortet, dass die Möglichkeiten bestehen den Vertrag entsprechend der Kündigungsfristen zu kündigen und neu zu formulieren oder der WTG einen Änderungswunsch anzutragen. Herr Boks plädiert dafür dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Beratung im Aufsichtsrat zu führen.
Herr Storm fragt wie lange der Vertrag zwischen der Stadt Wernigerode und der WTG noch läuft.
Herr Wenzel antwortet, dass der DAWI-Vertrag noch bis Ende 2025 läuft. Die WTG wurde über den DAWI-Vertrag beauftragt Veranstaltungen durchzuführen. Dazu zählt auch der Weihnachtsmarkt.
Herr Storm schlägt vor den Vorschlag von Herrn Winkelmann zur Dauer der Durchführung des Weihnachtsmarktes in den neuen Vertrag einzuarbeiten.
Herr Wenzel informiert, dass der Vertrag relativ allgemein gehalten ist und keine genauen Termine umfasst. Der WTG wurde allgemein die Durchführung des Weihnachtsmarktes übertragen. Er geht auf die Gefahr ein, dass das mögliche Defizit der DAWI-Leistung von der Stadt getragen werden muss. Die Entscheidungen bezüglich des Weihnachtsmarktes müssen sorgfältig geplant und das Risiko abgewogen werden.
Herr Schatz ist der Meinung, dass es für den Stadtrat intransparent ist welche Veranstaltungen mit welchen Budgets von der WTG durchgeführt werden. Für Herrn Schatz ist die Frage, ob die WTG der richtige Partner zur Durchführung des Weihnachtsmarktes ist, nicht geklärt. Der DAWI-Vertrag ist allgemein gehalten, doch dahinter stehen konkrete Leistungen. Er bittet darum, dass der Stadtrat konkrete Informationen und Kennzahlen von der WTG über Herrn Meling erhält.
Herr Dorff informiert, dass sich im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport dahingehend verständigt wurde, dass die Verwaltung und der Stadtrat eine Auswertung des letzten Weihnachtsmarktes mit einer Prognose für die Zukunft erhalten. Zudem geht Herr Dorff darauf ein, dass ein Geschäftsführer gehalten ist wirtschaftlich zu arbeiten. Man sollte ihm bei der wirtschaftlichen Einschätzung zum Zeitraum der Durchführung des Weihnachtsmarktes vertrauen. Er plädiert für die Änderungsvorlage der Verwaltung und die Beratung im Aufsichtsrat zu führen.
Herr Kramer stellt die Änderungsvorlage 022/01/2025 zur Abstimmung.
6 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen
Herr Kramer stellt die Beschlussvorlage 022/01/2025 inkl. der Änderung 022/01/2025 zur Abstimmung.