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Bau- und Umweltausschuss:

8 Ja

 

Herr Linde kehrt zur Sitzung zurück. Es sind 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ i. d. F. vom 14.03.2025 wird mit der beigefügten Begründung und deren Anlagen gebilligt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Schreiberstraße / Minslebener Straße“ i. d. F. vom 14.03.2025 wird mit der beigefügten Begrün­dung und deren Anlagen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

36

Ja-Stimmen

 

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