Frau Tauche trägt vor, dass im Friedhofs- und Bestattungswesen ebenfalls eine Stelle aus Krankheitsgründen befristet besetzt werden soll. Der Mitarbeiter ist seit dem 16.12.2024 erkrankt, ist 64 Jahre alt und möchte langfristig auch seine Altersrente in Anspruch nehmen. Beisetzungen und die Arbeiten in der Erdbestattung sind kaum realisierbar und dadurch, dass der Mitarbeiter fehlt, können Beisetzungen nicht zeitnah umgesetzt und müssen teilweise auch verschoben werden. Es handelt sich hierbei um ein sehr kleines Team und wenn eine Vollzeitkraft länger fehlt, wirkt sich das sofort aus.
Herr Kascha fragt, ob es dazu Fragen gibt.
Herr Skiborski fragt, ob der Mitarbeiter, der befristet eingestellt wird, dann auch gute Möglichkeiten hat übernommen zu werden.
Frau Tauche antwortet, dass dies durchaus möglich ist, aber sollte eine Stelle entfristet werden, wird diese Entscheidung auch dem Stadtrat vorgelegt.
Herr Stechhan merkt an, dass es Mitarbeiter gibt, die auf dem Bauhof tätig sind und auch auf dem Friedhof. Er fragt, worum es sich bei dieser Stelle handelt und ob dieser Mitarbeiter nur auf dem Friedhof tägig ist.
Frau Tauche antwortet, dass dieser Mitarbeiter nur für den Einsatz auf dem Friedhof- und Bestattungswesen vorgesehen ist und anteilig dann auch im Winterdienst.
Herr Winkelmann fragt nach, ob es nicht sinnvoll ist, den Erdaushub und die Arbeiten rund um die Bestattungen den Bestattungsfirmen zu überlassen.
Darauf antwortet Frau Wichmann, dass man die Größe des Friedhofs betrachten muss mit seiner besonderen topographischen Lage. Zurzeit sind Mitarbeiter der AFG noch dabei das Laub vom vergangenen Herbst zu beseitigen. Weiterhin ist zu erwähnen, dass es früher 20 Mitarbeiter waren, die die Arbeiten auf dem Friedhof erledigten, nun sind es noch 5. Die Hecken müssen beschnitten und die Überhangsflächen müssen bewirtschaftet werden. Dann sollen Baumbestattungen dazu kommen, die einen Zuwachs von Beisetzungen erwarten lassen.
Herr Kramer führt dazu aus, dass im Zuge der Überarbeitung der Friedhofssatzung auch die Möglichkeit eingeräumt wird, die Arbeiten zu einer Beisetzung von den Hinterbliebenen, auch an die Bestattungsfirmen übergeben zu können. Es wird hier über die Besetzung einer Stelle in der Entgeltgruppe 3 gesprochen. Bei der letzten Ausschusssitzung Schule, Kultur Sport, war der Unternehmer Bestatter Herr Bier anwesend, er sagte zu diesem Thema, dass er den Aushub den Angehörigen auf den Dörfern mitanbietet, aber auf Grund der Gegebenheiten auf diesem Friedhof würde er dieses den Angehörigen nicht anbieten können und wollen. Falls er doch in die Lage gebracht werden würde, dann nur mit einem erheblichen Kostenanteil. Diese liegen im guten mittleren 4-stelligen Bereich.
Professor Zimmermann fragt nach, wie oft Beisetzungen abgelehnt werden müssen. Dies stehe so in den Ausführungen.
Frau Wichmann und Herr Kramer führen aus, dass es keine Ablehnungen gibt, es wird versucht nach einem neuen Termin zu suchen. Es soll auf jeden Fall vermieden werden, dass zukünftig abgelehnt werden muss.
Herr Storm fragt, wie lange ein Mitarbeiter benötigt, eine Grube auszuheben.
Frau Wichmann antwortet, dass man auf Grund der Topographie den Bagger nicht so oft einsetzen kann und da kann es bis zu zwei Tage dauern, dass eine Gruft ausgehoben ist.
Herr Storm merkt an, dass diesem Mitarbeiter, der diese Stelle bekommt, dann rechtzeitig signalisiert werden muss, dass eine Übernahme erfolgen kann.
Herr Dorff antwortet, dass es richtig ist, dass man bei einer unbefristeten Ausschreibung eine ganz andere Bewerberlage hat, als bei einer befristeten Stelle. Wir müssen aber genau kalkulieren: kommt der erkrankte Beschäftigte nicht doch noch wieder zurück in den Arbeitsprozess. In den Bewerbungsgesprächen wird aber schon darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Festanstellung bestehen würde.
Herr Kascha bittet jetzt um die Abstimmung.