Herr Winkelmann führt als Einreicher in die Beschlussvorlage ein. Es stellt sich die Frage, ob die Stadt Wernigerode eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes möchte. Nach Ansicht von Herrn Winkelmann erwarten die Touristen, dass während ihres Aufenthaltes in Wernigerode ein Weihnachtsmarkt stattfindet, auch noch nach den Feiertagen. Auch die Einheimischen würden sich eine Verlängerung wünschen, um z.B. den Weihnachtsmarkt nach dem Vorweihnachtsstress mit der Familie besuchen zu können.
Die Thematik ist nicht neu. Es gab in den letzten Jahren bereits mehrfach den Versuch, den Weihnachtsmarkt zu verlängern.
Herr Dorff berichtet aus der Sitzung des Kulturausschusses am gestrigen Abend, wo die Beschlussvorlage ebenfalls auf der Tagesordnung stand. Hier war auch Herr Meling als Geschäftsführer der Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) anwesend. In der Sitzung des Kulturausschusses wurden die rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung dargelegt. Es ist nicht möglich, die WTG als Veranstalter des Weihnachtsmarktes über den Stadtrat zu einer Verlängerung zu verpflichten. Eine Änderung bzw. Verlängerung des Zeitraumes sollte eher im Aufsichtsrat der WTG diskutiert werden. Aus diesem Grund wurde durch die Verwaltung die Änderungsvorlage 022/01/2025 eingebracht.
Er rät daher an, dass sich innerhalb des Aufsichtsrates mit den Vertretern der Fraktionen dazu abgestimmt wird.
Herr Dorff berichtet weiter, dass die Entscheidung nach Auffassung von Herrn Meling nicht „aus dem Bauch heraus“ getroffen werden sollte. Die Händler des Weihnachtsmarktes stehen dem Vorschlag mit gemischten Meinungen gegenüber. Einer Vorverlagerung in den November ständen die Händler positiv gegenüber. Er gibt auch an, dass es mit dem Wintermarkt sehr wohl ein Angebot für die Touristen und Einheimischen nach den Weihnachtsfeiertagen gibt. Daher ist es von Vorteil, wenn der Aufsichtsrat das Anliegen bewertet und auch mögliche Kosten im Blick hat.
Herr Dorff rät den Ausschussmitgliedern, den Vertretern ihrer Fraktion im Aufsichtsrat der WTG die entsprechenden Argumente an die Hand zu geben. Die Thematik wird seiner Kenntnis nach auf die Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratsitzung gesetzt.
Er informiert weiterhin, dass der Kulturausschuss die Änderungsvorlage der Verwaltung empfohlen hat.
Herr Schult fragt nach, ob sich die WTG bzw. der Aufsichtsrat bereits mit dem Thema beschäftigt hat.
Dies wird durch Herrn Dorff verneint. Herr Weidlich als Mitglied des Aufsichtsrates teilt mit, dass das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates im Juni stehen soll. Desweiteren läuft der Vetrag mit der WTG zur Durchführung des Weihnachtsmarktes bis 2026.
Nach Ansicht von Herrn Bergmann hängt die Vertragslaufzeit nicht mit dem Anliegen der Beschlussvorlage zusammen. Die Verlängerung bzw. Vorverlegung betrifft auch den Totensonntag als Feiertag. In 2024 hat der Weihnachtsmarkt bereits vor dem Totensonntag begonnen. Ihm wurden Beschwerden unterschiedlicher Art zugetragen: auf der einen Seite wäre es nicht pietätvoll im Hinblick auf den Totensonntag, auf der anderen Seite wird die fehlende Ladenöffnung am Totensonntag bemängelt. Daran ist zu erkennen, dass es hinsichtlich dieser Thematik viele unterschiedliche Meinungen gibt.
Für eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes muss seiner Ansicht nach auch das entsprechende Personal vorhanden sein. Auch diese Personen sollen ihre Ruhezeiten über die Feiertage haben.
Er gibt weiterhin den Hinweis, dass durch den Wintermarkt auch schon ein Angebot für die Zeit nach den Feiertagen da ist, welches sich auch bis Richtung Marktplatz ausweitet. Auch um die Kirche herum sind nach den Feiertagen zahlreiche Angebote vorhanden. Sollte der Weihnachtsmarkt verlängert werden, sollte ggf. über eine Umgestaltung des Angebotssortiments nach den Feiertagen nachgedacht werden. Weihnachtskugeln könnten nach den Feiertagen schwierig zu verkaufen sein.
Der Totensonntag muss laut Herrn Winkelmann frei bzw. geschlossen bleiben. Zur Verlängerung der Zeit des Weihnachtsmarktes führt er aus, dass Goslar es uns seit Jahren erfolgreich vormacht, einen Weihnachtsmarkt auch über die Feiertage zu veranstalten und Geschäfte offen zu halten. Er appelliert an die Stadträte, die Verlängerung zu unterstützen. Seiner Ansicht nach vergibt sich die Stadt Wernigerode vieles für die Bürger und die Einzelhändler. Um die Gäste auch nach den Feiertagen in der Stadt halten zu können, muss man entsprechende Angebote schaffen.
Für Herrn Fischer ist eine Weisung eines Gesellschafters, wie sie in der Änderungsvorlage der Verwaltung geschildert wird, etwas schwierig zu handhaben, da hierdurch in gewisser Weise in den Betrieb der WTG eingegriffen wird. Bereits die Schließung des Weihnachtsmarktes 2024 nach dem Anschlag in Magdeburg erfolgte auf Anweisung der Stadt als Gesellschafter. Ein Sicherheitskonzept wurde gar nicht betrachtet. Er findet es wichtiger, eine Auswertung des Weihnachtsmarktes 2024 zu erhalten, um ggf. neue Regelungen zur Sicherheit für 2025 berücksichtigen zu können.
Eine Vorverlagerung des Startdatums des Weihnachtsmarktes befürwortet er nicht. Zusätzlich möchte er wissen, was der Weihnachtsmarkt 2024 hinsichtlich des wirtschaftlichen Ergebnisses gebracht hat.
Herr Dorff teilt mit, dass durch Herrn Meling im Kulturausschuss eine Auswertung des Weihnachtsmarktes 2024 und ein Ausblick auf 2025 geben soll. Das Thema Sicherheit muss unbedingt besprochen werden. Auch die Kosten müssen immer im Blick gehalten werden.
Weiterhin führt er aus, dass die Stadt zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel nach Erfahrung der WTG ohnehin sehr gut besucht ist. Der November gestaltet sich da etwas schwieriger.
Herr Baake bittet um Abstimmung zum Rederecht für Herrn Giger, den Vorsitzenden der Kaufmannsgilde. Diesem stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu.
Herr Giger ist Filialleiter im Kaufhaus Kolle und derzeit Vorsitzender der Kaufmannsgilde. Aus seiner Erfahrung heraus finden es 75 bis 80 Prozent der Händler und Touristen schade, dass sie für einen Besuch des Weihnachtsmarktes nach den Feiertagen bis nach Goslar fahren müssen. Es gehen dem Handel in Wernigerode dadurch massive Umsatzeinnahmen verloren. Er bekräftigt, dass die Händler den Weihnachtsmarkt auch nach den Feiertagen in Wernigerode am Leben erhalten möchten. Daher spricht er sich für die Verlängerung des Weihnachtsmarktes aus.
Herr Stechhahn fragt nach, ob die WTG die Einzelhändler bei der Planung des Weihnachtsmarktes einbezieht.
Herr Dorff teilt hierzu mit, dass der Aufsichtsrat bei wichtigen Fragestellungen die Akteure „anhören“ sollte.
Frau Münzberg weist ergänzend auf die Regelungen des Sonn- und Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA) hin. Die Weihnachtsfeiertage 25./ 26.12. sind nach § 9 FeiertG LSA bei einer möglichen Verlängerung des Weihnachtsmarktes von der Öffnung zwingend ausgeschlossen.
Herr Schult hält eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes zwar für das Hotelgewerbe und die Gastronomie für förderlich, äußert jedoch auch Bedenken in Bezug auf die Betreiber und das Personal der Weihnachtsmarktbuden. Er möchte daher wissen, ob es eine Abfrage bei den Betreibern gab, ob eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes von ihnen gewünscht ist.
Nach Kenntnis von Herrn Dorff spricht sich mindestens 1 Marktanrainer gegen eine Verlängerung aus. Bei den Betreibern der Buden gibt es ein unterschiedliches Stimmungsbild. Wenn eine Verlängerung erfolgen sollte, müssen sich die Betreiber jedoch verpflichten, die Weihnachtsmarktbuden konstant bis zum Ende offen zu halten.
Herr Fischer fragt nach, was es bedeuten würde, wenn die Verlängerung durch den Stadtrat beschlossen würde. Der 25.12. und 26.12. sind in Deutschland gesetzliche Feiertage.
Laut Frau Münzberg wäre eine Öffnung an diesen beiden Tagen dann rechtswidrig.
Herr Bergmann teilt die Ansicht von Herrn Schult. Essen und Trinken geht auf solchen Veranstaltungen immer, weihnachtliches Sortiment wie z.B. Baumkugeln wird nach den Feiertagen nicht mehr gekauft. Er spricht sich daher dafür aus, den Händlern mit derartigem Sortiment die Möglichkeit einzurichten, den Weihnachtsmarkt schon zu verlassen. Diese Buden dürften dann natürlich nicht leer bleiben, sondern sollten entfernt werden.
Herr Stechhahn schlägt vor, in solch einem Fall die freiwerdenden Buden für kulturelle Ausstellungen zu nutzen, um die Lücken zu füllen. Einen Bündelung der gastronomischen Angebote wäre ebenfalls eine Alternative.
Herr Winkelmann verdeutlicht nochmals seinen Standpunkt und seine Intention für die Beschlussvorlage. In Goslar und Braunschweig hat er gesehen, dass auch nach den Weihnachtsfeiertagen Händler mit Weihnachtsbaumschmuck und Kunstgewerbe auf dem Weihnachtsmarkt vertreten sind. Dort funktioniert es auch. In seinen Augen muss es ein komplettes Konzept geben, welches die Stadt Wernigerode vorgibt. Er gibt zu bedenken, dass Wernigerode immer an 2. Stelle stehen wird, wenn es bei den bisherigen Regelungen bleibt.
Herr Schult widerspricht Herrn Winkelmann, dass Wernigerode nur an 2. Stelle steht. Dies sieht er absolut nicht so. Es wird in der Diskussion immer der Vergleich mit Goslar gezogen. Er weist darauf hin, dass Goslar in einem anderen Bundesland liegt und es dort ggf. andere gesetzliche Regelungen gibt. Seiner Meinung nach sollte man schauen, ob die Verlängerung des Weihnachtsmarktes für die Händler Sinn macht, auch in Bezug auf das eingesetzte Personal. Er sieht sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Die Meinungsabfrage bei den Händlern ist für ihn dort ein wichtiger Punkt zur Meinungsbildung.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stellt der Ausschussvorsitzende die Änderungsvorlage zur Abstimmung.
Die Änderungsvorlage 022/01/2025 wird mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen.
Anschließend wird die Gesamtvorlage zur Abstimmung gestellt.