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Herr Zagrodnik erläutert das zweistufige Verfahren zur Änderung der Altstadtsatzung.

 

Frau Vehlhaber erklärt, dass die Änderung eines Paragraphen der Satzung den gleichen Verfahrensverlauf wie bei einem Bebauungsplanverfahren hat. Derzeitig befindet man sich bei der frühzeitigen Beteiligung und es wurden Widersprüche zu den Grundzügen der Gestaltungssatzung für eine besonders gestaltete Ortslage festgestellt. Der aktuelle Stand wird anhand einer Präsentation aufgezeigt. Die Präsentation wird im Anschluss zur Verfügung gestellt.

 

Herr Bergmann vermisst die eingebrachte Änderung der Altstadtsatzung von Herrn Siegel zum zulässigen Anbringen von Sonnenkollektoren. Herr Zagrodnik weist auf das zweistufige Verfahren hin und sagt, dass die Beschlussvorlage zum Anbringen von Solaranlagen bisher nicht rechtskräftig ist.

Frau Vehlhaber erläutert, dass Widersprüche zu den Grundzügen der Gestaltungssatzung für eine besonders gestaltete Ortslage festgestellt wurden.

 

Herr Kramer ergänzt die Ausführungen von Frau Vehlhaber und spricht den Runderlass der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur vom 22. Dezember 2023 an. Er stellt einen Verweisungsbeschluss für die Altstadtsatzung in Aussicht.

 

Herr Storm fragt zur LED-Werbung an der Feuerwehr und möchte wissen, ob diese laut Werbeanlagensatzung der Stadt zulässig ist. Ebenso spricht er die LED-Werbung in der Pfarrstraße an.

 

Herr Kramer sagt, dass die LED-Werbung in der Bahnhofstraße in der aktuellen Form nicht zulässig ist. Er sagt, dass das Bauordnungsamt des Landkreises zuständig ist. Der Vorgang ist bereits bekannt und in Bearbeitung. Grundsätzlich ist die mobile Anlage mit regelmäßigem Standortwechsel zulässig.

 

Protokollanmerkung: Innerhalb des Geltungsbereiches der Altstadtsatzung ist diese Werbeanlage unzulässig.

 

Herr Storm merkt kritisch die Helligkeit der digitalen Werbung im Schaufenster in der Breiten Straße an.

Frau Vehlhaber antwortet, dass diese Art der LED-Werbung zunimmt und auch dieser Sachverhalt zukünftig geregelt werden muss.

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Beschluss
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