Herr Stechhahn sagt, er hatte bisher den Eindruck, dass man dies nicht wahrnehmen wollte. Er nennt ein Beispiel: Man würde eine kleine Gruppe holen für eine bestimmte Arbeit. Damit würde man dem aus dem Weg gehen, dass man jemand Arbeit wegnimmt. Dann könnte man die Arbeit bewerten, was sich dann positiv oder negativ auf ein Asylverfahren auswirken könnte, dafür würde man weitere Anträge benötigen.
Frau Angelov sagt, eine Bewertung für das Asylverfahren ist nicht Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Sie hat die Vorlage so verstanden, dass eine Art Liste mit Arbeitsgelegenheiten erstellt werden soll, wo Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, für 0,80 €/Stunde beschäftigt werden. Sie hat sich erkundigt, wie viele Menschen dies in Wernigerode betrifft, es sind zwei Personen. Frau Angelov übergibt das Wort an Herrn Reichel als bearbeitenden MA des Landkreises Harz.
Herr Reichel führt aus, dass er dazu einen Leitfaden „Arbeitsgelegenheiten Landkreis Harz“ erstellt und online gestellt hat. Er bestätigt, dass diese Arbeitsgelegenheiten nur für Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, bestimmt sind und diese mit 0,80 €/Stunde entlohnt werden. Dies sind in der Regel nicht bleibeberechtigte Migranten, die in der Regel abschiebebedürftig sind. Um diese zu beschäftigen gibt es jetzt dieses Gesetz, es gilt nur für gemeinnützige Tätigkeiten, also bei Vereinen oder Kommunen, z. B. Bauhof. Die betroffenen Personen müssen außerdem dazu in der Lage sein, diese Arbeiten auszuführen. Wenn z.B. die Stadt Wernigerode mehr Arbeitskräfte möchte, wäre dies möglich, man müsste jedoch die Reisekosten klären, die wahrscheinlich nicht getragen werden. Wahrscheinlich würden die Arbeitskräfte in diesem Fall aus Halberstadt kommen, da es dort viele Migranten und insbesondere dieser Klientel gibt.
Herr Schult berichtet, dass dieses Thema auch im Kreissportbund thematisiert wurde. Es wird problematisch gesehen. Er fragt, ob die Personen 6 Stunden arbeiten dürfen.
Frau Köhler korrigiert, die Personen dürfen 20 Stunden/Woche arbeiten.
Herr Schult sieht die Anreise der Arbeitskräfte von Halberstadt nach Wernigerode als logistisches Problem sowie deren Betreuung als problematisch, zusätzliches Problem sind die Sprachbarrieren.
Herr Sciborski sagt, es gibt den § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, dass Asylbewerber zu solchen Arbeitseinsätzen herangezogen werden können. Wenn es in Wernigerode nur zwei sind, sollte der Aufwand nicht so groß sein. Es geht auch darum, dass niemandem Festangestellten die Arbeit weggenommen werden soll, sondern die Asylbewerber z.B. bei Subbotniks, also Arbeitseinsätzen am Samstag, z. B. Frühjahrsputz, Baumpflanzaktionen, die sonst von Bürgern der Stadt gemacht würden, zum Einsatz kommen.
Herr Schult fragt, ob die Arbeitseinsätze auf freiwilliger Basis oder verpflichtend sind.
Herr Sciborski und Frau Angelov antworten, diese sind verpflichtend.
Herr Schult sagt, beim Hochwassereinsatz hat für seinen Verein ein solcher Arbeitseinsatz nicht geklappt.
Frau Walter führt aus, dass aus einem Bericht der Stadträte aus Osterwieck hervorgeht, dass dort u.a. Arbeiten in der Landschaftspflege und Unterstützung beim Bauhof angedacht waren, die Arbeitsangelegenheiten jedoch einen hohen organisatorischen Aufwand verursachten und geschlussfolgert wurde, dass die Kosten für Material und Zeitaufwand in keinem Verhältnis zum unbefriedigenden Ergebnis der Arbeitsleistungen stehen. Sie sagt, die Arbeiten müssten zumindest an dem Ort sein, wo die Migranten wohnen. Sie hat auf freiwilliger Basis im Naturschutzbund in Quedlinburg schon mit ihnen zusammengearbeitet.
Frau Angelov berichtet, dass sie zum nächsten Ausschuss Frau Tschäpe vom WIN-Verein eingeladen hat, um von ihr einen Bericht und eine Einschätzung hierzu zu hören, zur Arbeitswilligkeit von Migranten etc.
Herr Dorff sagt, viele sind arbeitswillig. Er ist ebenfalls im Interkulturellen Netzwerk ehrenamtlich tätig. Er glaubt, das größte Problem ist die sprachliche Verständigung, und wenn gleichzeitig die Deutschkurse gestrichen werden, ist das ein großes Problem. Man müsste darum werben, dass Land und Bund Deutschkurse bezahlen. Er ist der Meinung, die Beschlussvorlage gehe an der Zielgruppe vorbei, sie gehe an einer praktikablen Umsetzung vorbei, die Stadt sei an der Stelle nicht zuständig und wenn man etwas machen sollte, wären dies prioritär Deutschkurse.
Frau Walter sagt, Deutschlehrer, die Ausländer unterrichten, werden schlechter bezahlt, als Deutschlehrer, die Schulkinder unterrichten. Sie sieht dies als Grund, warum es so wenig Lehrer für Ausländer-Deutschkurse gibt.
In der Abstimmung lehnen die Ausschussmitglieder die Beschlussvorlage ab.