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TOP 6 - Aktuelle Auslastung der Kindertagesstätten und Auswirkungen für die Personalplanung
Wortprotokoll ...
Frau Angelov erläutert, dass dieser TOP auf ihren Wunsch in die Tagesordnung des JSSA aufgenommen wurde, welches sie aufgrund folgender Anfragen von Stadtratsmitgliedern veranlasst hat: Wie entwickeln sich die Geburtenzahlen? Wie sind die Belegungen in den Kitas? Frau Angelov sagt, auf dem Papier stelle sich die Auslastung der Kitas möglicherweise als gering dar, aber sie sehe als Mutter, dass die Erzieher 20 Kinder alleine betreuen und unter Stress sind. Nichtsdestotrotz sollte der Stadtrat informiert sein, wie im größten Bereich der Stadt mit den meisten Angestellten die Personalplanung vor sich geht und wie sich der Stellenplan in diesem Bereich entwickeln soll, da sich die Stadt in der laufenden Konsolidierung befindet. Das Thema befinde sich ebenfalls auf der Tagesordnung des morgigen Finanzausschusses, und sie fände es schade, wenn es ausschließlich dort diskutiert würde, ohne den JSSA mit ins Boot geholt zu haben. Frau Angelov betont, dass es wichtig sei, dies öffentlich zu diskutieren und alle Unterlagen hierzu öffentlich zugänglich zu machen. Ebenso sieht sie es mit dem Konzept Stadtjugendpflege, da hier keine personenbezogenen Daten Inhalt seien.
Herr Dorff bestätigt, dass dies öffentlich diskutiert werden kann.
Frau Kirsche informiert anhand einer PPP zum aktuellen Stand der Auslastung der Kitas (Anlage1). Dargestellt ist die durchschnittliche Kapazitätsauslastung der einzelnen Einrichtungen, hierbei ist ersichtlich, dass die Einrichtungen in den Ortsteilen weniger ausgelastet sind, wobei diese Einrichtungen der Stadtverwaltung besonders wichtig seien. Rot dargestellt sind Kitas in freier Trägerschaft, blau dargestellt sind die Kitas in kommunaler Trägerschaft.
Frau Köhler ergänzt, dass, wenn man zu den Auslastungsquoten der städtischen Kitas die der freien Träger hinzunimmt, sich eine geringe Abweichung ergibt.
Frau Kirsche erläutert, der Mindestbetreuungsschlüssel ist im KiFöG § 21 definiert, er ist differenziert nach Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren, 3 – 6 Jahren und den älteren Kindern. Nicht berücksichtigt im Mindestpersonalschlüssel sind die Freistellung der Leitungstätigkeit, die individuellen Bedürfnisse der Kinder, z.B. haben schwierige Kinder höhere Betreuungsbedarfe, die tatsächliche Anwesenheit von Fachkräften, die Zeit für pädagogische Vor- und Nachbereitung, organisatorische Aufgaben, alles, was im pädagogischen Bereich wichtig ist sowie Elterngespräche. Ganz außen vor gelassen sind konzeptionelle Bedarfe, Raumgrößen, Rahmenbedingungen, die die individuellen Häuser vorgeben, z. B. ebenerdig, vorhandene Freifläche. Der Ist-Personalschlüssel bildet Leitungsstunden und Fehlzeiten, anteilig Kinderschutzfachkräfte und Praxisanleitung je nach Förderbedarf mit ab. Wenn Förderprogramme laufen, können Mentorentätigkeiten mit abgesetzt werden, Mehrbedarfe für ganztägige Betreuungszeiten oder konzeptionelle Bedarfe können zum Teil mit verhandelt werden.
Frau Köhler fährt fort, es ist abgebildet, wie der tatsächliche Betreuungsschlüssel im Krippenbereich, im Kindergartenbereich und im Schulbereich ist. Sie möchte darauf hinweisen, dass dieser im Bundesvergleich in den unteren Ränken liegt. Für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren ist 1 Fachkraft für 5,35 Krippenkinder zuständig, im Kindergartenbereich für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Einschulungsalter ist 1 Fachkraft zuständig für 12,05 Kinder, und für Hortkinder beträgt der Betreuungsschlüssel 1 : 19,2.
Herr Dorff ergänzt, dass diese genannten Zahlen auch für die freien Träger gelten, die Kosten hierfür hat ebenfalls die Stadt zu 100 % zu tragen.
Frau Kirsche erläutert die Darstellung der konzeptionellen Ausrichtung der einzelnen Einrichtungen und die Anzahl der Mitarbeiter laut des Personalschlüssels im Ist-Bestand.
Frau Angelov sagt, laut Gesetz müssten in der Kita „Regenbogen“ 12,66 MA arbeiten, und tatsächlich sind 17,256 MA da.
Frau Köhler erläutert, die 12,66 MA sind die MA, die lt. Mindestbetreuungsschlüssel nur das pädagogische Fachpersonal beinhalten, d.h. hier wurden die Kinder, die zu betreuen sind, multipliziert mit dem Betreuungsschlüssel, woraus sich das Personal ergibt, dass zur Verfügung gestellt werden muss. Dem gegenüber steht das Ist, welches zusätzlich Leitung, Kinderschutzfachkraft und Integrationskinder beinhaltet. Gerade in den integrativen Kitas müsse man berücksichtigen, wie viele Integrationskinder dort betreut werden.
Frau Barner ergänzt, das sind die Leistungen, die in dem klassischen Schlüssel nicht mit enthalten sind.
Herr Schicker fragt, ob die Krankenquote hier bereits abgezogen ist.
Frau Köhler bestätigt dies.
Herr Reichel fragt, ob in der Darstellung die Springer-Stellen mit integriert sind.
Frau Köhler bestätigt dies.
Frau Barner fragt, ob die Springer auf eine Einrichtung bezogen sind oder diese auch zwischen verschiedenen Einrichtungen springen.
Frau Kirsche erläutert, dass ursprünglich angedacht war, die Springer extra als Pool zu betrachten, sie wurden mit dem Hintergrund eingestellt, dass jeweils zwischen 15 und 20 MA im laufenden Kindergartenjahr ins Beschäftigungsverbot gingen und diese Stellen während des laufenden Kindergartenjahres nicht nachbesetzt werden konnten. Dann wurden die Springerstellen den jeweiligen Kitas angegliedert, da sie in der entsprechenden Kita so sehr in die pädagogische Arbeit mit einbezogen sind, dass eine plötzliche Umsetzung in eine andere Kita schwierig ist.
Herr Dorff ergänzt, dass als Notfallplan jeweils 3 Kitas zusammengefasst wurden, die sich bei Ausfall von MA untereinander personell aushelfen. Nur wenn der Krankenstand überall sehr hoch ist, werden MA für eine andere Kita zwangsverpflichtet.
Frau Kirsche erläutert, dass dies besonders im frühen Bereich wichtig ist, damit die Leiterin weiß, aus welchem Bereich sie sich schnell Hilfe holen kann, bevor im weiteren Zeitraum über die Sachgebietsleitung noch geschaut werden kann, wie mit Personal ausgeholfen werden kann.
Frau Angelov sagt, sie hatte eine Anfrage gestellt zur Personalbedarfsplanung und hatte zur Antwort bekommen, dass hier eine Excel-Tabelle benutzt wird. Sie fragt, ob diese jeden Tag kontrolliert und aktualisiert wird.
Frau Kirsche antwortet, dass sie täglich aktuelle Kinderzahlen und Betreuungsstundenvolumen aus der Kitaverwaltungssoftware abrufen kann. Sie stellt diesen Zahlen den tatsächlichen Personalbestand gegenüber, um zu schauen, wieviel Personal aktuell noch zusätzlich eingesetzt werden muss, um zumindest die Betreuung abzusichern. Am ersten Ausfalltag ist dies oft sehr schwierig, oft muss das vorhandene Personal Überstunden arbeiten, aber für die Folgetage kann dann oft eine andere Lösung gefunden werden.
Frau Angelov fragt, was die Folge sei, wenn ein Erzieher mit 21 Kindern alleine sei, dies wurde ihr so berichtet.
Herr Dorff antwortet, dies sollte nie der Fall sein, aber er kann dies nicht einschätzen. Es gäbe dann noch die Leitungskraft, die dann dazukommt. In solchen Situationen werden die Randzeiten eingeschränkt, so dass MA, die z.B. nachmittags von 15 - 18 Uhr geplant sind, vorgezogen werden, um so die Betreuung abzusichern. Am Ende könne nur mit dem vorhandenen Personal gearbeitet werden. Laut Gesetz sind, was den Mindestpersonalschlüssel betrifft, gewisse Spitzen zugelassen, aber der Anspruch der Stadt sei eben auch eine qualitativ gute individuelle Förderung der Kinder, welche schon bei einer Erzieherin für zwölf Kinder schwierig umzusetzen sei. Sachsen-Anhalt habe deutschlandweit mit den schlechtesten Betreuungsschlüssel, sodass, sollte ein Springer zu viel in einer Kita sein, dies gut angelegtes Geld sei, um den Interessen der Kinder adäquat Rechnung zu tragen. In Baden-Württemberg zum Beispiel habe man doppelt so viel Kosten in Kitas.
Frau Angelov und Frau Barner wenden ein, dort gäbe es aber nicht so viele Kindergärten, traditionell sei der Osten hier besser aufgestellt. Man könne sich nicht mit Baden-Württemberg vergleichen.
Herr Dorff antwortet, der Anspruch auf Kinderbetreuung gelte bundesweit. In Baden-Württemberg werde dieser Anspruch nicht so wunschgemäß erfüllt wie in Sachsen-Anhalt. Es stehe fest, dass, wenn eine Erzieherin sechs Kinder betreut, sie ganz andere Einflussmöglichkeiten nehmen könne, als wenn sie zwölf Kinder betreut.
Frau Angelov sagt, es gibt Zuwendungen vom Land in Höhe von 6 Mio. € und fragt, ob sich der Zuschuss auf das tatsächlich beschäftigte Personal bezieht oder ob sich dieser Zuschuss nach dem Mindestschlüssel richte.
Frau Köhler antwortet, es gibt eine jährliche Anpassung der Zuwendungen vom Land und vom Landkreis, denen Sachsen-Anhalt-weit die Pädagogen zugrunde gelegt werden, die tatsächlich auch angestellt sind. Hier gibt es eine Grundberechnung, wie diese tariflich einzuordnen sind, hierauf basiert diese Berechnung. Dabei erfolgt eine Zuordnung nach der Altersgruppe. Zum Beispiel bekommt die Stadt für ein Kind unter 3 Jahren für das Jahr 2024 vom Land 545,77 € und vom Landkreis 152 €.
Herr Dr. Ellendt ergänzt, dies beziehe sich nicht auf die Arbeitskräfte, sondern auf die betreuten Kinder, und Stichtag sei der 1. März.
Frau Köhler bestätigt dies.
Frau Angelov schlussfolgert, wenn weniger Kinder betreut werden, sinken auch die Zuwendungen bei gleichbleibendem Personal, und die Kita-Plätze werden teurer.
Frau Köhler sagt, auch dann, wenn z. B. im Mai 50 Kinder mehr in der Betreuung sind, ist der Stichtag der 1. März. Es gab auch einmal den 01.12. als Stichtag, welcher aber auch nicht der Gerechtigkeit gedient habe.
Herr Schult fragt, ob die Summe der Zuweisung jährlich oder monatlich ist.
Herr Dr. Ellendt antwortet, monatlich – berechnet auf den 1. März.
Frau Angelov fasst zusammen, so sind es rund 700 € Zuschuss zusammen von Landkreis und Land für ein Kind unter 3 Jahren.
Frau Köhler bestätigt dies.
Frau Angelov resümiert, dass der Rest der Kosten zwischen Stadt und Eltern aufgeteilt werde - nach dem neuen Schlüssel 32 % die Eltern, 68 % die Stadt.
Herr Reichel fragt, wann diese Mittel als Ertrag verbucht bzw. vom Land abgefordert werden, ob dies einmalig im Jahr geschieht.
Frau Köhler erläutert, dies erfolgt per Bescheid. Laut Regelung durch das KiFöG gibt es vier Daten im Jahr, zu denen die Überweisung erfolgt.
Herr Reichel fragt, ob das Land in Revision geht, um diese Kosten zu prüfen und anzupassen.
Herr Dorff erläutert, das Land erstellt eine Rechnung, welchen Betrag es der Stadt zahlen will. Hier hat es bereits eine Dynamisierung gegeben. Während früher die angedachten Beträge nicht ausreichend waren - die Dynamisierung betrug 2 % und die Kostensteigerung 5 %, gab es inzwischen eine Evaluation, und der Zahlbetrag wurde angepasst. Daran könne man gut erkennen, wie teuer ein Krippenplatz ist - die Stadt bekommt ca. 700 € Zuschuss. Er berichtet, ein freier Träger hat zuletzt 2.000 € pro Krippenplatz gefordert, die Stadt bekommt 700 €.
Herr Skiborski schlussfolgert, dass die Stadt Zweidrittel der Kosten übernimmt und fragt, ob das auch für die freien Träger gilt.
Herr Dorff korrigiert, die Stadt trägt Zweidrittel des Defizits. Er erläutert, man ziehe die Einnahmen ab, die Land und Kreis geben, und von diesem Defizit trage die Stadt Zweidrittel. Die freien Träger hatten früher einen Eigenanteil von 5 % und hatten daher früher ein Interesse, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Das hat mit der Gesetzesänderung, dass die Kommunen 100 % zahlen müssen, im freien Bereich dazu geführt, dass die Ausgabefreudigkeit eher gestiegen ist und entsprechend auch dort die Defiziterstattung für die freien Träger erhöht war.
Frau Barner fragt zu dem Betreuungsschlüssel, warum es Einrichtungen gibt, bei denen ein großer Überhang besteht wie Kita „Regenbogen“, Kita „Nöschenröder Hummelhaus“, Kita „Musikus“ und besonders Kita „Kleine Strolche“, während andere zu knapp bemessen sind.
Frau Kirsche erläutert, dies liegt an den Rahmenbedingungen, in der Kita „Regenbogen“ gibt es z.B. zwei Häuser, die mit dem Früh- und Spätdienst belegt werden müssen. Hier gab es auch Betreuungsbedarfe über 18 Uhr hinaus, ebenso in der Kita „Kleine Strolche“ Reddeber. In der Kita „Nöschenröder Hummelhaus“ wurden viele Kinder eingeschult, und die Neuaufnahme von Kindern lief etwas zögerlich. Zum anderen müsse man bei integrativen Einrichtungen schauen, ob integrative Plätze frei sind, denn die „Nachrückerkinder“ erhalten von einem Tag auf den anderen die Genehmigung, und das Personal muss vorgehalten werden.
Frau Barner sagt, integrative Einrichtungen sind die Kita im Stadtfeld und die Kita „Regenbogen“. Aber in der Kita „Kleine Strolche“ sei ein deutlicher Überhang.
Frau Kirsche erläutert, dass in der Kita „Kleine Strolche“ der Krippenanteil sehr nachgelassen hat, so dass hier im Krippenbereich noch eine Kindergartengruppe installiert wurde. Der Überhang ist durch das Wechseln der Krippenkinder in den Kindergartenbereich entstanden. Außerdem fehlt hier das Personal durch einen anhaltend hohen Krankenstand.
Herr Schicker fragt, um die Ist-Zahl besser einschätzen zu können, da diese ja abzüglich der Krankenquote berechnet wird, wie hoch die mittlere Krankenquote im Bereich Kita ist.
Herr Dorff antwortet, die Krankenquote beträgt etwa 33 Tage.
Frau Köhler ergänzt, dass es die tarifliche Anpassung gab, nach der zu den 30 Urlaubstagen noch 2 Regenerationstage und 2 Umwandlungstage hinzugekommen sind. Auch diese müssen mit dem bestehenden Betreuungsschlüssel abgedeckt werden.