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Herr Storm stellt fest, dass zwei schriftliche Anfragen von ihm bisher nicht beantwortet wurden.

 

Herr Rothert bittet um Änderung auf Seite 7, TOP 7: „Weiterhin vermisst Herr Rothert seinen Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung und sagt, dass die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht beendet ist.“ zu ersetzen durch: „Weiterhin vermisst Herr Rothert seinen Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung und sagt, dass die Frist zu Beteiligung am Freitag zuvor ausgelaufen ist.“. Herr Rothert bemängelte, dass im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes nur die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten war. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Bauausschuss konnten die Ergebnisse der 2. Beteiligung nicht einfließen. Das war nicht sinnvoll.

 

Die Niederschrift - öffentlicher Teil vom 23.09.2024 - wird mit den o. g. Hinweisen mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.

 

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Beschluss
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