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Herr Wenzel stellt die Beschlussvorlage 115/2024 vor. Die Einlage der Beteiligung an der GWW von der Stadt Wernigerode soll in den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art Kindertagesstätten der Stadt fließen, damit die an das Finanzamt von der GWW zu zahlende Kapitalertragssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag vollständig erstattet werden kann.

 

Herr Linde fragt nach, was passiert, wenn die GWW Verluste macht. Laut Herrn Wenzel hat das keine Auswirkungen, da dies eine steuerrechtliche und keine haushaltsrechtliche Auswirkung mit sich bringt.

 

Herr Sciborski möchte wissen, warum dieses Model nicht schon eher genutzt wurde, um Steuern sparen zu können? Hierauf antwortet Herr Wenzel, dass das ein längeres Verfahren war und man sich mit dem Finanzamt im Vorfeld abstimmen musste.

 

Im Anschluss wurde über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Beschluss
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