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Zur Beschlussvorlage wurde im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt abgestimmt:

8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Herr Kramer erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann geht darauf ein, dass die Zweckvereinbarung auf der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Harz basiert. In der Rechnungsprüfungsordnung wird ein halbstündlicher Betrag für die Abrechnung bei Einzelbeauftragungen von 37 Euro angegeben. Laut Zweckvereinbarung würde die Stadt Wernigerode dem Landkreis Harz die anfallenden Personalkosten für 1 VbE in der Entgeltgruppe 11 sowie die damit verbundenen Sachkosten erstatten.

Im Finanzausschuss des Landkreises kam die Meinung auf, dass bei einer Gegenüberstellung der Kosten für die Einzelbeauftragung und der Erstattung der Personalkosten kaum Kostenersparnis übrig bleibt.

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann bittet bis zum Stadtrat um eine Gegenüberstellung der Kosten bei einer Einzelbeauftragung und einer Zweckvereinbarung.

 

Herr Kramer informiert, dass ein wichtiger Punkt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist, dass die Stadt Wernigerode das eigene Rechnungsprüfungsamt mit drei Mitarbeitern aufgelöst hat.

 

Herr Radünzel antwortet, dass man jetzt noch nicht mit Sicherheit sagen kann, welche Volumina an Prüfvorgängen zu erwarten sind. Bestimmte Sachverhalte sind pflichtmäßig zu prüfen. Es werden jedoch auch anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, beispielweise Vergabevorgänge, wo der Umfang nur geschätzt werden kann. Die bisherigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen haben ergeben, dass die Zweckvereinbarung für die Stadt Wernigerode günstiger ist.

 

Herr Albrecht geht darauf ein, dass in der Rechnungsprüfungsordnung die Stundensätze auf 74 Euro erhöht wurden. Man kann nicht einschätzen wie viel Zeit die Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes für die Prüfungen benötigen. Herr Albrecht ist der Meinung, dass die Zweckvereinbarung für die Stadt kostengünstiger ist.

 

Herr Winkelmann stimmt Herrn Albrecht zu. Auch andere Städte im Landkreis Harz folgen diesem Beispiel.

 

Herr Schatz geht auf die Auflösung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes und die Übernahme der Aufgabe durch den Landkreis Harz ein. An dieser Stelle wird es wahrscheinlich im Vergleich zum eigenen Rechnungsprüfungsamt eine geringe Prüfungsdichte und Prüfungsintensität zur Folge haben, also eine Absenkung von Standards. Das hat auf der Gegenseite einen positiven Effekt auf die Personalkosten. Über die mögliche Absenkung von Standards muss an verschiedenen Stellen zur Gesundung des städtischen Haushaltes gesprochen werden.

 

Herr Kramer bestätigt, dass dieser Sachverhalt beispielgebend für zukünftige Diskussionen ist. Man muss über Aufgaben besprechen. Bei der Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes und die Übertragung der Aufgabe an den Landkreis Harz, hat sich die Stadt Wernigerode von einer Aufgabe getrennt und kann dadurch Personal einsparen.

 

Herr Kramer stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

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