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Frau Köhler erläutert zur Vorlage 077/2024, dass auch die Richtlinie zur Förderung sozialer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt Wernigerode im Rahmen der Vereinheitlichung an die entsprechende Richtlinie aus dem Bereich Schule / Sport / Kultur angepasst wurde. Außerdem wurden direkte Verlinkungen zum Antragsformular auf Fördermittel und zum Formular für den Verwendungsnachweis eingefügt.

 

Frau Barner fragt, welche Summe hier zur Verfügung steht.

 

Frau Köhler antwortet, die Fördersumme beträgt 23.000,00 €.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig für die Annahme der neuen Richtlinie zur Förderung sozialer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt Wernigerode.

 

 

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Beschluss

Beschluss 077/2024

 

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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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