Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
TOP 6 - Vorbereitung der Stadtratssitzung am 05.09.2024 - öffentlicher Teil -
Wortprotokoll ...
Herr Radünzel informiert, dass ein elektronisches Abstimmungssystem beschafft wurde. Zu Beginn der Stadtratssitzung wird es eine kurze Einweisung geben. Das System ist relativ einfach zu bedienen. Er bittet um Verständnis, wenn das Abstimmungssystem an der einen oder anderen Stelle noch stocken sollte.
Weiterhin geht Herr Radünzel auf die BV 030/2024 ein. Zu der Beschlussvorlage hatte der Oberbürgermeister nach der Sitzung am 20.06.2024 den Widerspruch erklärt. Dieser hatte in der Zwischenzeit aufschiebende Wirkung entfaltet. Diese Thematik muss nochmals in der kommenden Stadtratssitzung am 05.09.2024 behandelt werden. Da es sich hierbei um den sogenannten „kann-Widerspruch“ handelt, ist in der Folge bei nochmaliger Beschlussfassung durch den Stadtrat kein erneuter Widerspruch möglich und der Beschluss ist umzusetzen.
Herr Radünzel spricht sich dafür aus den Beschluss nicht noch einmal zu fassen. In den letzten Sitzungen wurden seitens der Verwaltung immer wieder mögliche negative Folgen des Beschlusses skizziert. Aktuell ist der Fall eingetreten, dass ein Feuerwehrmann zum Ende des Jahres in den Ruhestand gehen wird. Es ist angestrebt diese Stelle alsbald nachzubesetzen und die Stelle auszuschreiben. Der Verwaltung liegt nun eine Initiativbewerbung eines ausgebildeten Feuerwehrmannes vor. Mit Beschlussfassung besteht der Einstellungsstopp. Entsprechend der Ladungsfristen konnte die Angelegenheit nicht auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden und kann erst am 17.10.2024 im Stadtrat beschlossen werden. Aufgrund der Kündigungsfristen stünde der Bewerber erst im April 2025 zur Verfügung und die Feuerwehr müsste für ca. 3 Monate auf eine Einsatzkraft verzichten.
Herr Kascha spricht sich dafür aus den Beschluss nicht noch einmal zu fassen. Der Beschluss verursacht nicht nur einen Mehraufwand, sondern auch Mehrkosten. Die Verwaltung wird als Arbeitgeber unattraktiv. Zudem verursacht der Beschluss auch eine Verunsicherung innerhalb der Verwaltung. Herr Kascha ist der Meinung, dass die vorhandenen Instrumente (Beschlussfassung Stadtrat und Hauptausschuss innerhalb der Wertgrenzen, Stellenplan) wirksam sind und der Stadtrat auch gut in die Personalentwicklung eingebunden ist.
Herr Bergmann kann die Sichtweise der Verwaltung den Mehraufwand betreffend nachvollziehen. Er ist jedoch der Meinung, dass die Umsetzung des Beschlusses auch funktionieren kann. Der Renteneintritt des Feuerwehrmannes ist länger bekannt. Wäre das Verfahren bereits in Anwendung gebracht, hätte die Verwaltung die Ausschreibung der Stelle bereits vorausschauend beschließen lassen und auf die Initiativbewerbung reagieren können.
Momentan wird ein Bewerber für eine Stelle ausgewählt und anschließend durch einen Beschluss vom Stadtrat bzw. Hauptausschuss bestätigt. Herr Bergmann sieht es von Vorteil über Stellen zu diskutieren ohne, dass ein Bewerber feststeht.
Herr Boks findet es wichtig zu wissen, wer eine Stelle besetzen wird. Möglicherweise kennt man den Bewerber und hält ihn möglicherweise für die Stelle ungeeignet.
Herr Radünzel informiert, dass lediglich die Regelaltersgrenze bekannt ist. Momentan gibt es viele verschiedene Regeln zum Renteneintritt. Der individuelle Renteneintritt ist der Verwaltung in der Regel nicht bekannt und wird ganz unterschiedlich von den Dienstkräften mitgeteilt, oft auch kurzfristig. Der Renteneintritt wird in Mitarbeitergesprächen thematisiert, aber es ist leider eher die Ausnahme langfristig planen zu können.
Herr Dorff ergänzt, dass es beispielsweise auch im Bereich der Kindertagesstätten oft schlecht planbar ist. Wird eine Erzieherin schwanger geht sie sofort ins Beschäftigungsverbot und die Stelle muss so schnell wie möglich nachbesetzt werden.
Herr Thurm fragt, ob die CDU-Fraktion die Beschlussvorlage 030/2024 aufrecht erhält.
Herr Winkelmann bestätigt, dass die CDU-Fraktion die Beschlussvorlage aufrecht erhält.
Herr Kascha bringt, vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und mit Blick auf den aktuellen Arbeitsmarkt, sein Unverständnis darüber zum Ausdruck diese Beschlussvorlage aufrecht zu halten. Die Auswirkungen der Beschlussvorlage wurden vor dem Hintergrund konkreter Fallbeispiele begründet. Diese Verweigerungshaltung schadet der Verwaltung und der Leistungsfähigkeit der Bereiche, insbesondere auch derer die für die Kinder und Familien wichtig sind. Für die Weiterentwicklung der Stadt Wernigerode ist ein vernünftiger Personalkörper und auch Reaktionszeit notwendig.
Herr Winkelmann sieht in der genannten Verweigerungshaltung eine Unterstellung. Die CDU-Fraktion hat die Beschlussvorlage in der Vergangenheit ausreichend begründet. Bei Einzelfällen, wie geschildert, kann man auch von der Verwaltung aus das Gespräch mit den Fraktionen führen und gemeinsam eine Lösung finden.
Herr Radünzel meint, dass die grundsätzliche Diskussion über die Notwendigkeit bzw. der Wegfall von Stellen im Zusammenhang mit der Aufgabenkritik im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, der Stellenplandiskussion und des Personalkonzeptes geführt werden sollte.
Wenn im Hauptausschuss und im Stadtrat über Stellenbesetzungsverfahren gesprochen wird, ist die ganz persönliche Betrachtung des ausgewählten Bewerbers für die jeweilige Stelle im Fokus. Die Stadträte erhalten die Gelegenheit aus ihrer eigenen Erfahrung zu hinterfragen, ob die ausgewählte Person persönlich und fachlich für die jeweilige Stelle geeignet ist. Herr Radünzel bittet darum diese Trennung aufrecht zu erhalten.
Herr Strom fragt zu möglichen Alternativen seitens der Stadtverwaltung, um auch kurzfristige Entscheidungen treffen zu können.
Herr Radünzel antwortet, dass die Stadt Wernigerode sich in den Grenzen des Kommunalverfassungsgesetzes bewegt. Nach erfolgter Einladung ist die Erweiterung der Tagesordnung um Angelegenheiten, die in öffentlicher Sitzung zu behandeln wären, nicht zulässig. Die Erweiterung der Tagesordnung um eine dringende Angelegenheit, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln wäre, ist nur zulässig, wenn alle Mitglieder des Stadtrates anwesend sind und kein Mitglied widerspricht.
Sollte der Beschluss erneut gefasst werden, muss die Verwaltung sich an diesen auch halten und kann keine Ausnahmen machen.
Wertgrenzen zur Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten sind in der Hauptsatzung festlegt. Die grundsätzliche Überlegung zur Weiterführung einzelner Stellen sollte im Rahmen der Stellenplandiskussion bzw. im Rahmen der Diskussion zum Personalkonzept geführt werden. Da gäbe es die Möglichkeit über Änderungsvorlagen auch einzelne Stellen mit einem kw-Vermerk zu versehen. Sobald die Stelle frei wird, durch Kündigung, durch Renteneintritt, fällt diese weg.
Herr Boks sieht es auch als Zumutung für die Stadträte über jede frei werdende Stelle zu diskutieren. Es gibt das Instrument des Stellenplans. Der genehmigte Stellenplan ist Handlungsgrundlage für die Verwaltung. Wenn Stadträte der Auffassung sind, dass Stellen abgebaut werden sollen, können diese im Stellenplan bestimmt werden.
Herr Kascha betont, dass zur Zusammenarbeit auch ein Stück weit Vertrauen zwischen Stadtrat und Verwaltung gehört.
Herr Mehne fragt, ob es einen Kriterienplan gibt, um ausscheidendes Personal schnellst möglich nachbesetzen zu können.
Herr Radünzel antwortet, dass langfristige Planungen im Personalkonzept festgelegt sind. Der Regelrenteneintritt ist der Verwaltung bekannt. Über Mitarbeitergespräche wird versucht den Zeitpunkt zu konkretisieren. Darauf aufbauend wird geplant wie diese Stellen durch Ausbildung, duales Studium oder anderen Maßnahmen nachbesetzt werden können. Teilweise wird auch im Rahmen von Organisationsuntersuchungen festgestellt, dass effizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt werden können, um eine Stelle nicht nachzubesetzen.
Im Rahmen des Personalkonzeptes wird der Personalkörper den Aufgaben angepasst und versucht über Digitalisierungsmaßnahmen die Personalkosten zu senken bzw. auch trotz der regelmäßigen Tarifsteigerungen konstant zu halten.
Bei jedem Personalwechsel wird die Stellenbeschreibung und die benötigte Qualifikation auf Aktualität geprüft. Anhand dessen wird eine Stellenbewertung vorgenommen. Darauf aufbauend erfolgt die Stellenausschreibung.
Herr Stechhahn fragt, ob man den Punkt „Personalangelegenheit“ als Standardtagesordnungspunkt auf die Tagesordnung des Stadtrates aufnehmen könnte, um das Problem der Ladungsfrist zu umgehen.
Herr Radünzel antwortet, dass dies nicht möglich ist. Es müssen spezifische Beschlussvorlagen sein mit einem spezifischen Behandlungsthema. Der Hintergrund zur Einhaltung der Ladungsfrist ist, dass alle Stadtratsmitglieder vorher die Gelegenheit haben, sich mit einem bestimmten Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Herr Albrecht weist darauf hin, dass erfahrungsgemäß nicht alle zu berufenen sachkundigen Einwohner bei der Stadtratssitzung anwesend sind. Diese dürfen trotzdem nach dem 05.09.2024 in ihren jeweiligen Ausschüssen mitwirken.