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Die gewählten Mitglieder des Ortschaftsrates werden von durch das an Jahren älteste Mitglied des Ortschaftsrates, Herrn Bernd Rettmer, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet.

 

Von allen anwesenden Mitgliedern wird das mit ihrer Unterschrift bestätigt.

 

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Beschluss
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