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Herr Mänz begrüßt alle Anwesenden.

 

Die Verpflichtung der Stadträte gemäß der §§ 32, 33 und 34 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt durch Herrn Mänz.

 

Die anwesenden Stadträte unterschreiben die Pflichtenbelehrung bei Frau Sänger während die Wahl des Stadtratspräsidenten vorbereitet wird. Die Stadträte, die in der heutigen Sitzung fehlen, werden in der kommenden Sitzung verpflichtet.

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Beschluss
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