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Herr Schatz führt in die BV 038/2024 sowie in die ÄV 038/02/2024 ein.

 

Herr Kramer erklärt den Unterschied der beiden Änderungsvorlagen, da diese ziemlich ähnlich sind. Bei der ÄV der Stadtverwaltung ist der Verkauf keine Option. Dieser Punkt soll bei den Einreichern beibehalten werden

 

Herr Schatz ändert seine Änderungsvorlage 038/02/2024 dahingehend, dass er einen 4. Punkt wie folgt ergänzt und in der Änderungsvorlage 038/03/2024 erfasst:

 

-          4. Nähere Betrachtung zur Verkaufsoption finden erst statt, wenn der Grundsatzbeschluss für einen Verkauf durch den Stadtrat gefasst werden sollte.

 

Diese Änderungsvorlage wird nachgereicht.

 

Im Anschluss wurde über die Änderungsvorlage 038/01/2024 abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:  9 Nein-Stimmen

 

Danach wurde über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

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