Herr Schulze verlässt den Beratungstisch. Es sind jetzt 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.
Frau Barner merkt an, dass hier ein Vertrag zur Kenntnis genommen werden soll, der Anlagen vorsieht, die aber nicht angehängt waren. Damit fehlen für sie wesentliche Informationen.
Herr Dorff erläutert, dass es ein eher unübliches Vorgehen ist, dass der Vertrag als Anlage beigefügt wird. Normalerweise werden die wesentlichen Informationen in die Begründung zur Beschlussvorlage hinein formuliert.
Herr Wenzel erläutert, dass die Anlage 1 der Vertrag mit der Stadt Wernigerode zur Nutzung ist.
Anlage 2 beinhaltet den Vertrag zur Orgel, die sich im Besitz der Kirchgemeinde befindet. Anlage 3 ist der Vertrag mit der Evangelischen Kirchgemeinde, die ihr Nutzungsrecht behalten soll. Anlage 4 ist der Rahmen- und Kooperationsvertrag mit dem Philharmonischen Kammerorchester (PKOW).
Frau Barner beantragt Rederecht für Herrn Meling
Abstimmungsergebnis: 7 Ja Stimmen
Herr Meling führt aus, dass sich der Gesellschafter eine Vorlage zur Entscheidung wünscht.
Die Verträge müssen zwischen der GmbH und der Stiftung gemacht werden. Der Vertrag wurde durch die WTG ausgehandelt. Bestehende Vertragskonstrukte müssen mit übernommen werden. Diese unterliegen verschiedenen Vertraulichkeiten bei den Partnern. Er stellt klar, dass der Stadtrat nicht über den Vertrag mit der WTG beschließt, sondern über den zusätzlichen Zuschuss der Stadt an die WTG.
Frau Barner äußert, dass die Stadträte zwar den Vertrag nur zur Kenntnis nehmen sollen, allerdings hat sie bereits beim Lesen des Vertrages verschiedene Fragen.
Herr Meling erklärt, dass die Betreiberverantwortung des Marstalls zum 31.12.2024 endet. Die WTG hat den Marstall als Veranstaltungsstätte über viele Jahr entwickelt. Durch die Beendigung hat die WTG Kapazitäten frei, um das Konzerthaus zu unterstützen. Die Wirtschaftsprüfer haben die Zahlen des Konzerthauses geprüft, um deutlich zu machen, welche Kosten tatsächlich bei einer Betreibung entstehen würden. Seine Aufgabe als Geschäftsführer besteht darin, kaufmännisch abzubilden, welches Risiko die WTG eingehen würde. Momentan kostet das Konzerthaus 280.000 € an Unterhaltungskosten. Dazu kommen 200.000 € Veranstaltungs- und Personalkosten. Für den Marstall gab es ein Budget von 400.000 € pro Jahr. Hier wären es 480.000 €. Schwierig ist die Planung der Erlöse. Ca. 100 Miettage wird das PKOW haben. Das Konzerthaus an Dritte zu vermieten, ist möglich. Er geht dabei momentan aber eher konservativ heran. Eigene Veranstaltungen bringen ebenfalls Erlöse. Ein Defizit unterm Strich wird bleiben. Die WTG kann dies nicht selbst tragen. Daher benötigt die WTG Erlöse aus der Kurtaxe, um das Defizit auszugleichen. Die Kurtaxe soll in diesem Jahr von 3,00 € auf 3,50 € pro Tag steigen. Herr Meling empfiehlt, dieser zu zustimmen. Damit wären die Mehrkosten gedeckelt. Das Konzerthaus muss sich weiter entwickeln. So hat es auch beim Marstall viele Jahre gedauert, bis das Defizit auf 100.000 € pro Jahr gesunken ist. Wie schnell das beim Konzerthaus geht, ist nicht vorhersehbar. Daher rechnet er damit, dass er im ersten Jahr 200.000 € aus den Kurtaxeinnahmen zum Ausgleich des Defizits benötigt.
Die Beschlussvorlage soll dazu dienen, dass sich der Stadtrat in einem Grundsatzbeschluss darauf verständigt, ob zukünftig mehr Geld für die Betreibung des Konzerthauses ausgegeben werden soll.
Herr Dorff macht noch einmal deutlich, dass es sich um keinen Vertrag mit der Stadt handelt, sondern vielmehr um einen Vertrag zwischen WTG und Kulturstiftung. Das PKOW würde einen Untermietvertrag bekommen. Es soll transparent über die Mehrkosten informiert werden.
Herr Bergmann führt aus, dass es erst einmal darum geht, das Votum des Stadtrates einzuholen zu einer Betreibung des Konzerthauses durch die WTG. Der Oberbürgermeister wäre dann an dieses Votum gebunden. Aus seiner Sicht gibt es kritische und berechtigte Nachfragen. In seinen Augen geht das volle Risiko auf die Stadt Wernigerode und die WTG über. Die Stadt Wernigerode als Mutterkonzern muss zu 100 Prozent für alles aufkommen.
Herr Schulze hat natürlich Werbung für diesen Vertrag gemacht, da sein ursprüngliches Konzept der Betreibung gescheitert ist. Im bestehenden Beschluss 036/2018 wurde in der Anlage ein Konzept zur Betreibung vorgestellt, was vorsah, dass die Stadt Wernigerode keine Betreiberkosten übernimmt.
Die Inhalte sind in der Anlage zum Beschluss im Konzept zur Betreibung des Konzerthauses zu finden.
Es gibt weiterhin einen Beschluss von Herrn Winkelmann und Herrn Gaffert (083/2018), worin steht, das einmalig 500.000 € an die Kulturstiftung gezahlt werden. Unter Punkt 4 steht weiterhin, dass sich die Stadt Wernigerode nicht an den Bewirtschaftungskosten beteiligt.
Frau Gorr, selbst Mitglied in einem Aufsichtsrat, möchte wissen, wie der Gesellschafter und der Aufsichtsrat dazu steht. Die Beschlussvorlage ist durch den Gesellschafter eingebracht worden. Das bedeutet, dass der Gesellschafter alle Chancen und Risiken abwägen muss.
Herr Meling erklärt, dass auch im Aufsichtsrat darüber diskutiert wird. Der Aufsichtsrat wird sein Votum noch vor dem entscheidenden Stadtrat abgeben. Detailfragen zum Vertrag würde er sehr gerne beantworten. Diese können gesammelt werden und er würde seine Beantwortung dann allen zur Verfügung stellen
Frau Gorr äußert, dass es schwierig ist, zum jetzigen Zeitpunkt darüber zu entscheiden, da es noch kein Votum aus dem Aufsichtsrat gibt.
Herr Wiecker ist der Meinung, dass die WTG keinen Schaden nehmen darf. Das Konzerthaus Liebfrauen ist etwas Besonderes in der Stadt. Die Frage, die sich alle gestellt haben ist, was denn die Alternative wäre. Er sieht keine andere Lösung außer der Betreibung durch die WTG.
Frau Dr. Tschäpe meint, dass wir Vertrauen zu Herrn Meling haben sollten. Das Konzerthaus gehört in die Hand von Tourismusfachleuten. Sie hat vollstes Vertrauen.
Frau Barner meint, dass im Vertrag juristisch noch einiges geändert werden muss, da Widersprüche zu Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen gegeben sind. Zudem sollten die Kündigungsfristen und Laufzeiten überdacht werden.
Herr Blauwitz ist der Meinung das der Stadtrat auch hier keinen Schnellschuss abgeben sollte. Man sollte sich alle Zahlen genau anschauen. Der Stadtrat hat nur die Verantwortung, den Vertrag zur Kenntnis zu nehmen. Der Beschluss sagt allerdings etwas Anderes. Er würde es besser finden, alle Zahlen aufzubereiten, sich anzuschauen und ggf. von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen.
Herr Meling äußert, dass es eine Grundsatzentscheidung des Stadtrates ist, mehr Geld zur Betreibung in die Hand zu nehmen.