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VERWEISUNGSBESCHLUSS:

Kulturausschuss; Bauausschuss; Hauptausschuss

 

Herr Thurm erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Siegel ist der Meinung, dass auch nach Beschlussfassung nicht alle Beteiligten zufrieden sein werden. Er hofft, dass sich auf ein kurzes und überschaubares Verfahren zur Handhabung solcher Sachverhalte geeinigt werden kann, um diese nicht noch beschwerlicher zu machen.

 

Herr Winkelmann möchte, dass die Beteiligten vor der Beschlussfassung informiert werden.

 

Frau Gorr stimmt Herrn Winkelmann zu. Es ist wichtig, dass die Personen, nach denen die Straße neu benannt wird, nicht in ihrer Ehre beschädigt werden.

 

Herr Kramer weist darauf hin, dass eine reine Umbenennung einer Straße oder eine neue Hausnummerierung klassische Verwaltungsakte per Gesetz sind. Der Namensfindungsprozess der Straße ist hier das Thema. Dieser sollte über die Printmedien und die Internetseite der Stadt hinaus bekannt gemacht werden, damit die Betroffenen beteiligt werden können. Das federführende Amt in der Vorlage muss geändert werden, da das Amt 40 hier zuständig ist.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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