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Herr Radünzel spricht über die Hauptsatzung der Stadt und erläutert die Änderungen sowie die Hintergründe. Er bittet die Stadträte um ein Meinungsbild und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Albrecht möchte Details zum Hare/Niemeyer- bzw. D`Hondt-Verfahren wissen.

 

Herr Radünzel erläutert die Unterschiede.


Herr Schöll moniert den Begriff Gleichstellungsbeauftragte als zu einseitig.


Herr Radünzel begründet die Formulierung mit dem § 78 des Kommunalgesetzes und sagt, dass die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten als Frau definiert ist.

 

Weiterhin sprechen Herr Albrecht, Herr Schöll und Herr Siegel sowie Herr Dr. Bosse und Herr Winkelmann die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung der Ausschüsse an.

 

Herr Radünzel beantwortet die Anfragen und nimmt die Anmerkungen und Anregungen entgegen.


Herr Strauhs möchte Details zur Änderungsvorlage der Stadtverwaltung wissen. Herr Radünzel erläutert den Hintergrund.


Herr Winkelmann spricht die Änderungsvorlage von Herrn Schatz an. Er sagt, dass diese beinhaltet, die Ausschüsse in der bisherigen Form beizubehalten.

 

Herr Siegel merkt an, dass ihm die Änderungsvorlage von Herrn Schatz nicht schriftlich vorliegt.

 

Es folgt eine Absprache zwischen den Stadträten, die Abstimmung über die Änderungsvorlagen und die Beschlussvorlage zu vertagen.

 

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Beschluss
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