Frau Leo informiert über den aktuellen Stand der Haushaltssatzung 2024. Es erfolgte am 09.04.2024 eine Anhörung durch die Kommunalaufsicht zu verschiedenen Investitionsmaßnahmen. Damit im Falle eines Beitritts bereits im nächsten Stadtrat die Satzung beschlossen werden kann, wurde die Beschlussvorlage für den Beitritt bereits angelegt und auf die Tagesordnung des Stadrates gesetzt. Die dementsprechenden Unterlagen werden nachgereicht, sobald die Verfügung der Kommunalaufsicht eingegangen ist.
Außerdem gibt sie bekannt, dass die Verwaltung einen Doppelhaushalt für 2025/2026 anstrebt, da im Jahr 2025 der Wechsel auf ein neues Finanzprogramm erfolgen soll. Sie stellt den Ausschussmitgliedern die Frage, ob diese der Verfahrensweise folgen können und verweist auf das Argumentationspapier zu den Vor- und Nachteilen eines Doppelhaushaltes, welches den Mitgliedern des Ausschusses ausgehändigt wurde. Die Mitglieder stimmen einstimmig dieser Verfahrensweise zu.
Herr Diesener stellt die Frage, ob die Vereine im Zuge des Doppelhaushaltes auch für zwei Jahre den Fördermittelantrag stellen müssen.
Frau Leo ergänzt hierzu, dass der Antrag wie bisher für ein Jahr gestellt werden muss und die Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln sich nicht ändern.
Herr Wurzel erfragt, wie beim Doppelhaushalt mit den nicht beeinflussbaren Erträgen/Aufwendungen z.B. Landesfördermitteln umgegangen wird. Dies war in der Vergangenheit das Hauptargument weshalb kein Doppelhaushalt erstellt wurde.
Frau Leo verweist darauf, dass es auch bei einer einjährigen Haushaltsplanung Schwankungen entstehen können, nachdem der Haushalt beschlossen wurde. Es wird viel mit über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gearbeitet, dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Nachtrag zum Haushalt erfolgen kann. Dieser ist jedoch mit weniger Aufwand verbunden als eine normale Haushaltsplanung.
Fr. Dr. Tschäpe empfiehlt dem Vorschlag von Frau Leo zu folgen.
Frau Leo informiert weiterhin darüber, dass im Kommunalverfassungsgesetz des Landes eine Änderung beschlossen werden soll, in welchem zukünftige Haushaltssatzungen nur noch genehmigt bzw. veröffentlicht werden können, wenn bis zur Genehmigungserteilung der Jahresabschluss des Vorvorjahres dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt wurde. Dies bedeutet, dass wir die Jahresabschlüsse bis 2023 beim Rechnungsprüfungsamt vorgelegt haben müssen, um für den Haushalt 2025 eine Genehmigung zu erhalten. Aktuell ist der Jahresabschluss 2021 fast fertig gestellt. Es ist geplant den Jahresabschluss 2022 bis Ende 2024 und den für das Jahr 2023 bis März 2025 fertigzustellen.
Im nächsten Finanzausschuss am 06.06.2024 wird der aktuelle Stand zur Grundsteuerreform vorgestellt.
Her Thurm erkundigt sich zu den Grundsteuermesszahlen, ob bei den Gewerbe- und Wohngrundstücken eine Angleichung geplant ist, um das Auseinanderdriften der Steuersätze zu vermeiden. Frau Leo informiert über die dazu geführte Diskussion im Städte- und Gemeindebund. Eine bundesweite Regelung wird es dazu nicht geben und das Land sucht momentan nach einer Lösung.
Herr Winkelmann fragt an, wie der Sachstand bei den gesprengten Automaten am Angerparkplatz ist. Hier gehen Einnahmen verloren, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Frau Leo merkt an, dass auf der Straße gegenüber ein Automat steht. Herr Winkelmann weist daraufhin, dass dann Schilder aufgestellt werden müssten, die auf den Automaten aufmerksam machen. Herr Dorff wird diese Sachlage im Fachamt prüfen.
Herr Thurm erkundigt sich nach der Kostenentwicklung bei der Brücke Hasenwinkel und warum keine Einigung mit den Anwohnern zur Aufstellung des Krans auf deren Grundstück möglich ist. Herr Winkelmann informiert, dass dieser Hinweis auch im Bauausschuss gegeben wurde und eine Einigung schwierig erscheint. Herr Schatz merkt an, dass die damalige Vorlage eine finanzielle Höhe von 450 TEUR vorsah und ob die Brücke immer noch einspurig gebaut werden soll. Die bisherigen Planungen gehen von einer einspurigen Brücke aus. Es gibt aber einen Prüfauftrag im Bauausschuss.