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Herr Radünzel erläutert die Beschlussvorlage und die Stellungnahme der Stadt Wernigerode.

Der Landesrechnungshof hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung auch eine Personalprüfung vorgenommen. Die geringfügigen Beanstandungen können geheilt werden. Hauptkritikpunkt war der Umfang des Personalkörpers, insbesondere runtergerechnet auf das Verhältnis Beschäftigte zu Einwohner. Als nächste Vergleichsstadt wurde die Stadt Bernburg herangezogen.

Herr Radünzel geht auf die Hinweise des Landesrechnungshofes im Vergleich zur Stadt Bernburg ein. (siehe Anlage)

 

Herr Linde meint, dass es neben der Stadt Bernburg auch noch weitere Vergleichskommunen gibt. Er gibt sich nicht damit zufrieden, dass die Stadt Wernigerode im Bereich der Personalausgaben auf Platz 17 von 23 liegt. Zudem geht Herr Linde auf den Hinweis des Landesrechnungshofes ein, dass die Stadt Wernigerode seit 2019 über kein fortgeschriebenes Personalkonzept verfügt.

 

Herr Radünzel erläutert, dass die Prüfung im Jahr 2022 stattgefunden hat. Der Prüfungszeitraum war bis zum Jahr 2021. Viele Entwicklungen waren noch kein Betrachtungsschwerpunkt. Zudem war auch 2022 das Personalkonzept noch nicht finalisiert, das jetzt vorliegt.

Herr Radünzel stimmt zu, dass es noch anderen Vergleichsstädte in Sachsen-Anhalt gibt. Die Stadt Bernburg passt für einen Vergleich noch am nächsten auf Wernigerode.

 

Herr Boks betont, dass im Bericht des Landesrechnungshofes auf die Stadt Bernburg als Vergleichskommune hingewiesen wurde. Damit muss man sich in der Stellungnahme auseinandersetzen. Sich zusätzlich noch mit den anderen 16 Städten auseinandersetzen, die vor der Stadt Wernigerode liegen, würde zu weit gehen. Herr Boks ist mit der Stellungnahme einverstanden.

 

Herr Linde geht auf die vom Landesrechnungshof geforderten Nachreichungen ein.

 

Herr Radünzel erläutert, dass es sich um zwei Stellen handelt, die vermeintlich zu hoch eingruppiert sind. Das konnte voraussichtlich bereits geheilt werden. Die Stellenbeschreibungen wurden entsprechend angepasst und den Dienstkräften weitere Aufgaben höherer Gewichtung zugewiesen.

Die Begründungen waren bislang in der Tiefe nicht vom Landesrechnungshof gefordert und werden nachgereicht. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand. Inhaltlich gibt es keine Probleme.

 

Herr Kramer stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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