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  1. Herr Rothert spricht den Erlass der Regierung Sachsen-Anhalt vom 22.12.2023 zur Nutzung von Solaranlagen bei Denkmalgebäuden an. Er fragt, ob ähnliche pauschale Erleichterungen für Solaranlagen in Baugebieten vorgesehen sind, in denen es keine oder begrenzte Regeln für Solaranlagen gibt.


Herr Kramer antwortet, dass die aktuelle Gesetzgebung bekannt ist. Eine gesonderter Hinweis zur Anpassung der Altstadtsatzung ist bisher nicht vorgesehen. Die Anpassung der Altstadtsatzung an die neue Gesetzgebung erfolgt aktuell. Er stellt eine Thematisierung in einem der nächsten Bauausschüsse in Aussicht. Auf Nachfrage erläutert Herr Kramer, dass Bebauungspläne aus dem Zeitraum von 1990 mit nicht zeitgemäßen Reglementierungen existieren. Aktuell wird in diesem Fall nach Ermessen entschieden. Derzeit werden alte Bebauungspläne nicht aktualisiert.

 

  1. Herr Tille fragt, wann etwas gegen die Beeinträchtigung durch das Verbrennen von Gartenabfällen unternommen wird. Er möchte wissen, wann die Regelungen, die vor der Vereinigung zum Harzkreis bestanden, wieder eingeführt werden.


Herr Kramer erinnert an die identische Diskussion im vergangenen Jahr. Er weist auf die klare Meinungsbildung des Stadtrates im letzten Jahr hin. Er sichert eine Beantwortung als Kleine Anfrage zu. Er sagt, dass teilweise in der Stadt illegal Müll verbrannt wird. Bei Kenntnisnahme darüber, wird jedem Hinweis nachgegangen.

 

  1. Herr Siegel fragt zur Überarbeitung der Altstadtsatzung nach. Er sagt, dass die Anpassung eines Paragraphen innerhalb von 6 Monaten beendet sein sollte.


Herr Kramer erläutert, dass die aktuelle Gesetzgebung mit einfließen sollte. Er begründet den Überarbeitungszeitraum mit der Klärung der Zuständigkeiten. Er weist auf die Änderung des Zuständigkeitsbereiches hinsichtlich der Unteren Denkmalschutzbehörde hin und bittet um Geduld. Dieses Thema wird im kommenden Bauausschuss erörtert.

 

Herr Dr. Bosse betritt 17:36 Uhr den Saal. Es sind 9 Stadträte anwesend.

 

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