Frau Leo gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage 086/2023.
Herr Dr. Ellendt fragt, ob die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes etwas Neues enthält.
Frau Leo antwortet, dass zwei Punkte neu sind:
1. die Verpackungssteuer - angelehnt an das Beispiel der Stadt Tübingen, Ziel ist, keine Einwegverpackungen mehr zur Nutzung anzubieten, um so die Erhöhung der Nachhaltigkeit voranzubringen.
2. Optimierung der Aufwendungen Kitas - hausinterne Überprüfung der Zahlung von Beiträgen ist nicht im Haushaltskonsolidierungsbeschluss enthalten, sondern erfolgte als Arbeitsauftrag im Finanzausschuss.
Herr Schatz rät von der geplanten Zusammenlegung von Ausschüssen ab, da er dies angesichts des großen Umfanges der einzelnen Ausschusssitzungen für nicht durchführbar hält.
Herr Dorff informiert hierzu, dass derzeit eine Änderung der Hauptsatzung vorbereitet wird, die Vorschläge zur Ausschussneubildung enthalten wird. Diese wird dann den Stadträten in Kürze zur Abstimmung darüber vorgelegt.
Herr Dr. Ellendt bittet, bei der Durchführung von Ausschusssitzungen auf einen hohen Gehalt von Inhalt zu achten, um effektive Ausschusssitzungen zu erreichen.
Herr Schmidt fragt, ob Flüchtlingskinder zu 100 % vom Staat bezuschusst werden, oder ob die Stadt diese Kosten tragen muss.
Frau Köhler antwortet, das bis 2023 die Finanzierung von Kita-Plätzen für ukrainische Flüchtlinge vom Staat übernommen wurde, dies ab 2024 jedoch ausgelaufen ist. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, beim Landkreis einen Antrag auf Übernahme der Kita-Gebühren zu stellen, und es gibt eine Geschwisterermäßigung.
Herr Schmidt fragt, ob das auch den Eltern mitgeteilt wird. Frau Köhler bejaht dies.
Herr Schmidt fragt, ob es in den Kitas Personalaufstockungen gibt, bedingt durch sprachliche Verständigungsschwierigkeiten mit Flüchtlingskindern.
Frau Köhler und Herr Dorff antworten, dass das Personal in den Kitas bereits darauf eingestellt ist, in den Kitas arbeiten auch Erzieherinnen mit Migrationshintergrund.
In der anschließenden Abstimmung stimmen die Ausschussmitglieder der Beschlussvorlage 086/2023 zu.