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Frau Münzberg teilt mit, dass es nun einen Termin für den Anschluss des Kassenautomaten in der Bürgerinfo gibt. Ca. Mitte März erfolgt der digitale Anschluss.

 

Herr Winkelmann möchte den Dank der Nutzer für die Begradigung des Parkplatzes Ochsenteich weitergeben. Gleichzeitig fragt er nach, ob auch an der Tonkuhle etwas gemacht wurde.

Dies wird durch Herrn Kramer bejaht.

 

Herr Krug greift nochmals die Thematik mit dem abgestellten Jaguar in der Salzbergstraße auf. Dieser hat nun wieder Kennzeichen und steht in der Forckestraße. Seines Wissens nach hätte man den Jaguar abschleppen können. Weiterhin bedankt er sich bei der Verwaltung für das Aufstellen zwei neuer Zone-30-Schilder im Bereich des Humboldtweges. Er fragt nach, ob die geplanten 30-Zonen noch eingerichtet werden.

Laut Herrn Dorff befindet sich diese Thematik schon länger in der Diskussion. Die Tempo-30-Zonen sind weiterhin geplant. Um der Gefahrenlage jedoch zeitnah Rechnung zu tragen, wurden die Tempo-30-Schilder aufgestellt.

 

Herr Mau fragt nach, ob in einer 30-Zone auch Rüttelstreifen möglich wären.

Laut Frau Münzberg ist dieses Thema recht schwierig. Die eingebauten Rüttelstreifen sind oft sehr laut, sodass es ggf. zu Lärmbeschwerden kommen kann. Weiterhin sind diese hinsichtlich der Straßenreinigung und Schneeräumung auch etwas mit Vorsicht zu betrachten.

 

Herr Rothert wendet sich mit mehreren Anfragen an die Verwaltung:

zunächst möchte er wissen, ob es für das Anbringen von Plakaten mit politischen Parolen an privaten Zäunen Regeln gibt.

Laut Frau Münzberg können Personen ihre Meinung auf privaten Flächen frei äußern. Sollten derartige Plakate jedoch einen strafrechtlich bewährten Inhalt haben, liegt die Zuständigkeit der Ahndung bei der Polizei. Herr Dorff ergänzt, dass bei Wahlen solche Plakate im Umfeld der Wahllokale beseitigt werden.

Frau Münzberg bietet an, solch ein festgestelltes Plakat mit Standort und Foto an das Ordnungsamt zur Prüfung zu senden.

 

Als zweites referiert er zur Frage der Feuerwerksschutzzonen in Wernigerode und das In-Einklang-Bringen mit den gesetzlichen Vorgaben. In seinen Ausführungen bittet er darum, dass die Stadtverwaltung im 1. Halbjahr 2024 die 150 m-Schutzzonen für besondere Gebäude entsprechend der gesetzlichen Regelungen in einen digitalen Stadtplan einzeichnet. Seine Frage ist, ob die Stadtverwaltung mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist und das Genannte so oder in ähnlicher Weise umsetzen wird.

Durch Herrn Dorff wird eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zugesagt.

 

Als letztes referiert er zur Frage der Nutzung von Einweggeschirr bei Stadtfesten. Er macht 3 Vorschläge, die für den Weg zu nachhaltigen Stadtfesten notwendig sind. Er fragt, ob die Stadtverwaltung und die Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) den Vorschlägen zustimmen, um so mehr Ordnung und Nachhaltigkeit durch weniger Müll bei Stadtfesten zu erreichen.

Auch hier wird eine schriftliche Antwort zugesagt.

 

Herr Schatz hatte eine Anfrage bezüglich Parkflächen im neuen Wohngebiet an der Heinrich-Heine-Straße gestellt und darauf eine Antwort erhalten. Durch Herrn Thurm wurde eine ähnliche Anfrage an die Verwaltung gestellt. Dass die Anwohner zumeist auf ihren Grundstücken parken, ist in seinen Augen logisch. Jedoch bekommen die ca. 80 neuen Wohneinheiten auch Besuch und es herrscht Lieferverkehr. Er fragt nach, wie zukünftig dieser Besucher- und Lieferverkehr abgewickelt werden soll. Weiterhin möchte er wissen, ob die Möglichkeit bestünde, in der Heinrich-Heine-Straße Parkflächen zu markieren oder ob der Grünstreifen beparkt werden könne.

Herr Kramer informiert, dass die Beplanung des Wohngebietes abgeschlossen ist. Er kann die Frage zur Abwicklung des Besucher- und Lieferverkehrs gerne noch einmal prüfen lassen. Es ist jedoch schwierig, im Nachgang weitere Flächen zu versiegeln, denn jede Erschließung kostet auch Geld.

 

Laut Herrn Boks ist diese Handhabung kein Novum. Im Wohngebiet Im Bodengarten sind ebenfall keine extra ausgewiesenen Parkflächen vorhanden. Diese Einwände hätten seiner Ansicht nach eher eingebracht werden müssen und nicht erst nach Beschluss des Bebauungsplanes.

 

Zur Heinrich-Heine-Straße teilt Herr Winkelmann mit, dass es bezüglich der Namensgebung für die Straßen zahlreiche Beschwerden gab.

Laut Herrn Kramer liegt in Bezug auf die Namensgebung der Straßennamen eine „Patt-Situation“ vor. Lob und Kritik, beides auch von Anwohnern, hält sich in Waage. Jedoch ist ihm eine Unterschriftensammlung zugegangen, aus der sich ein gewisser Beratungsbedarf und entsprechende Nachfragen ergeben. Er stellt jedoch klar, dass es im Baudezernat keine Flut an Beschwerden zu den Straßennamen gab. Diese Nachfragen werden nun nach und nach abgearbeitet. Er weist jedoch auch darauf hin, dass jeder formelle Widerspruch auch entsprechende Kosten (z.B. Bearbeitungsgebühren) nach sich zieht.

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Beschluss
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