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Bau- und Umweltausschuss:

6 Ja; 2 Nein

 

Ortschaftsrat Silstedt:

5 Ja

 

Herr Wurzel betritt den Sitzungssaal. Es nehmen 29 stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teil.

 

Herr Siegel empfindet die Änderung des B-Planes aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht akzeptabel. Der vorgelegte Entwurf bleibt in seinen Ansprüchen deutlich hinter den Möglichkeiten und Erfordernissen. Er lehnt die Beschlussvorlage ab, da hier Einzelinteressen berücksichtigt wurden.

 

Herr Mänz berichtet, dass sich in vielen Beratungen sachlich über das Thema auseinandergesetzt wurde. Er bittet Herrn Siegel darum, seine Aussagen zu konkretisieren. Er bittet die Stadträte um Zustimmung der Beschlussvorlage.

 

Herr Dr. Bosse fragt, was passieren würde, wenn andere Bauherren in anderen Baugebieten jetzt ebenso die Forderung stellen würden, einen B-Plan zu ändern.

 

Herr Kramer antwortet, dass die Bauherren über ein Stadtratsmitglied eine Beschlussvorlage zur Änderung einbringen und mit der Verwaltung über Änderungswünsche diskutieren könnten. In diesem Fall wurden die Planungsleistungen selbst getragen. Dieses Verfahren könnte wiederholt werden.

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Die gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69Börstedter Straße, Ortsteil Silstedt, i.d.F.v. 02.01.2024, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung i.d.F.v. 02.01.2024 und deren Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB der Änderung beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

 

 

 

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