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Frau Roth stellt sich als Anwohnerin der Kruskastraße vor. Sie geht auf das Hochwasser in den Jahren 2002 und 2017 ein. Woher soll man wissen, wie das nächste Hochwasser aussieht? Kann die Stadt Wernigerode die Garantie übernehmen, dass mit den Maßnahmen, die zum Beschluss stehen (Rückbau der Brücke Kruskastraße, Erhöhung der Mauern), ein Hochwasserschutz für das Gebiet möglich ist. Die Brücke ist als Verbindung zu Hasserode wichtig. Sind die Kosten vielleicht an anderer Stelle besser einzusetzen (z.B. Kindertagesstättengebühren, Klavierwettbewerb)?

 

Zudem bitte sie darum, das Gutachten und die Stellungnahme des Landesamtes für Hochwasserschutz per E-Mail zur Einsicht zu erhalten.

 

Herr Kramer antwortet, dass der Abwägungsprozess neu durchgeführt wurde, um diese Fragen zu beantworten. Bei Naturereignissen kann niemand eine Gewähr übernehmen, aber man kann Maßnahmen zur Abmilderung ergreifen.

 

Herr Bieler (Anwohner Kruskastraße) fragt, wann die Abläufe freigelegt werden und das Bankett gereinigt wird. Wann werden die Rückstauklappen wieder installiert? Wer ist zuständig?

 

Herr Dietrich antwortet, dass die Stadt Wernigerode und der Abwasserverband gemeinsam zuständig sind. Die Aufgaben wurden bisher noch nicht umgesetzt. Die Umsetzung soll im Frühjahr erfolgen.

 

Frau Roth ergänzt, dass auch die Bachpflege vernachlässigt wird. Die Gewässeraufsicht kommt an dieser Stelle ihren Aufgaben nicht nach.

 

Die Verwaltung nimmt die Hinweise auf. Die Anwohner werden informiert, wann die Maßnahmen stattfinden, sobald es eine Zeitachse gibt.

 

Herr Winkelmann geht darauf ein, dass der LHW den Bereich unter der Brücke Anfang Oktober ausgekoffert hat. Er weist darauf hin, dass der Bereich wieder um mind. 60/70 cm aufgefüllt ist. Das Problem besteht nach so kurzer Zeit wieder.

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