Herr Zagrodnik erläutert, dass sich der Bebauungsplan im förmlichen Verfahren befindet. Die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden ausgewertet. Frau Ehelebe erläutert anhand einer Präsentation den aktuellen Stand. Die Präsentation wird im Anhang zur Verfügung gestellt.
Herr Jörn dankt Frau Ehelebe für die umfangreiche gute Arbeit. Er spricht die Problematik der Parkplätze an und spricht sich dafür aus, Parkplätze für die Anwohner zu reservieren.
Frau Ehelebe erläutert, dass die Parkplätze für Anwohner auf den eigenen Grundstücken vorgesehen sind. Sie ergänzt, dass die ausgewiesenen Parkplätze öffentlich sind.
Herr Siegel begrüßt den vorgestellten Zwischenstand. Er spricht das Problem der Amphibien an. Weiterhin fragt er, warum das Bodenfunktionsbewertungsverfahren nicht angewendet wird.
Frau Ehelebe erläutert, dass laut Baugesetzbuch vorgeschrieben, der Umweltbericht untersucht, wie die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden. Die Richtlinie des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens ist in Sachsen-Anhalt möglich, allerdings mit dem Umweltbericht sehr ähnlich.
Herr Zagrodnik bestätigt, dass die Ergebnisse des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens voraussichtlich nahezu identisch zum Umweltbericht sind.
Weiterhin betont Herr Siegel, dass textlich festgesetzt keine Ferienwohnungen entstehen sollen. Er vermisst dies bei der textlichen Festsetzung unter Punkt 1.
Frau Ehelebe verweist auf die Baunutzungsverordnung § 4 Abs. 3, in welcher die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen eines „Allgemeinen Wohngebietes“ aufgeführt sind. Sie erläutert, dass unter Nummer 1 „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ aufgeführt sind. Diese sowie alle weiteren ausnahmsweise zulässigen Nutzungen eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (§ 4 Abs. 3 Nr. 2-4 BauNVO) werden in der textlichen Festsetzung Nr. 1.2 des Bebauungsplanes klar ausgeschlossen.
Herr Zagrodnik ergänzt, dass Ferienwohnungen mit den aktuellen Festsetzungen ausgeschlossen sind.
Herr Kramer bittet um Prüfung der Formulierung und Sicherstellung, dass Ferienwohnungen in der Satzung ausgeschlossen sind.
Herr Dr. Bosse bedauert, dass bei den Abrissarbeiten und der Bereinigung des Geländes auf den Baumbestand keine Rücksicht genommen wurde. Er bittet, bei zukünftigen Verfahren sensibler zu agieren. Weiterhin erkundigt er sich nach den von der Unteren Naturschutzbehörde als wertvoll gekennzeichneten Bäumen.
Frau Ehelebe bestätigt, dass die festgesetzten Baumbestände erhalten wurden und auf der Karte eingezeichnet sind. Sie spricht über die festgesetzten Baumbestände und weist auf die noch zu pflanzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hin.
Herr Schicker erfragt Details zur Wohnraumbedarfsanalyse.
Frau Ehelebe erläutert, dass die Wohnraumbedarfsanalyse nicht für den Bereich des Bebauungsplanes erstellt wird sondern für das gesamte Stadtgebiet.