Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

1. Der Oberbürgermeister trifft gemäß §65 (4) KVG LSA eine Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 6.1.2.01.5517999 (Produkt sonstige allg. Finanzwirtschaft)

 

Diese Eilentscheidung ist notwendig, um die in Kassenkreditzinsen abzudecken, die durch die steigenden Zinsen insgesamt mit einem Wert von 110 T€ anfallen, allerdings in dieser Höhe nicht geplant waren. Da die Inanspruchnahme von Kassenkrediten bis zum Jahresende stark schwankt, war die endgültige Höhe bis zum letzten Stadtrat nicht eindeutig erkennbar und eine Eilentscheidung notwendig.

 

2. Der Oberbürgermeister trifft gemäß §65 (4) KVG LSA eine Eilentscheidung über die Annahme einer Zinsoption in der Buchungsstelle 6.1.2.01.5517309 (Zinsaufwendungen an Kreditinstitute).

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben