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Die Beschlussvorlagen 066/2023 und 067/2023 wurden bereits einmal im Ausschuss beraten. Herr Dorff erläutert die Änderungsvorlage 066/01/2023. Im letzten Stadtrat wurde eine Bewirtschaftung der Fläche Ochsenteich befürwortet. Daher wurde nun eine entsprechende Änderungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben.

Im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wurde gefragt, ob der Parkplatz Ochsenteich entsprechend ausgeschildert wird. Er teilt mit, dass eine aktive Bewerbung des Parklatzes nicht erfolgen soll. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf den Parkgenehmigungen für Beschäftigte in der Innenstadt.

 

Bei der Änderungsvorlage 067/02/2023 zum Antrag Ochsenteich II ist die Bezugsgröße für die Erteilung von Parkgenehmigungen die Zahl an Stellplätzen, die für die Turnhalle Unter den Zindeln direkt an der Halle vorgehalten werden müssen. Dies ist jedoch nicht möglich, sodass die Vorhaltung der notwendigen Stellflächen auf der Fläche Feldstraße erfolgte. Dies ist jedoch nicht praktikabel für die Ehrenamtlichen. Die Ausgabe der Parkgenehmigungen erfolgt in Absprache mit den Vereinen.

 

Frau Gorr möchte wissen, ob dies nur den Handballverein betrifft.

Laut Herrn Dorff sind die Parkgenehmigungen für die Nutzer der Turnhalle Unter den Zindeln vorgesehen. Im Quartier gibt es eine Vielzahl an ehrenamtlichen Nutzern; der Schwerpunkt liegt jedoch auf denen der Turnhalle Unter den Zindeln.

Sie fragt weiterhin nach, ob dann 27 Dauerparkkarten ausgegeben werden. Herr Dorff teilt mit, dass bis zu 27 dieser Genehmigungen möglich sind.

 

Frau Gorr möchte ebenfalls wissen, ob diese Thematik auch beim Runden Tisch Sport besprochen wurde.

Hierzu hat Herr Dorff keine Informationen.

Protokollnotiz - Antwort:

Die Thematik wurde noch nicht beim Runden Tisch Sport besprochen. Der nächste Runde Tisch Sport findet erst im Frühjahr statt.

 

Herr Wurzel fragt zum Handyparken nach. Er weist darauf hin, dass manche Bürger, besonders aus der älteren Generation, nicht unbedingt das Handy zum Bezahlen nutzen. Er möchte daher wissen, ob die Stadtverwaltung nicht eine gewisse Personengruppe von vornherein ausschließt, wenn nur eine Bezahlung mittels Handy zugelassen ist. Er findet das den älteren Personen gegenüber nicht fair.

Die Variante, nur das Handyparken zuzulassen, ist laut Herrn Dorff rechtlich möglich. Die Frage des Umgangs der älteren Generation mit dem Handy zum Bezahlen wurde in der Verwaltung ebenfalls diskutiert. Die vorgelegte Änderungsvorlage ist daher ein Kompromiss, ab 18:00 Uhr das freie Parken zu ermöglichen. Weiterhin ist der Zustand des Ochsenteiches nicht optimal. Daher wird nicht mit einem sehr starken Zulauf gerechnet. Es wird seitens des Ordnungsamtes auch nicht empfohlen, in Parkscheinautomaten für diese Parkfläche zu investieren.

 

Herr Wurzel möchte weiterhin wissen, in welchem Zeitraum ein neues Konzept für den Ochsenteich vorgelegt wird. Es scheint in seinen Augen, dass alles so bleibt wie bisher.

Die Verwaltung ist nach Information von Herrn Dorff bestrebt, die Fläche zeitnah zu entwickeln. In der Gesamtkonzeption ist vorgesehen, dort einen Multifunktionsplatz zu erhalten. Man muss auch schauen, was mit den Gatterhallen passiert. Die Nähe der Gläsernen Lokwerkstatt der Harzer Schmalspurbahnen wertet das Areal seiner Ansicht nach auf.

Frau Münzberg ergänzt, dass in unmittelbarer Nähe auch Parkflächen sind, bei denen die Bezahlung mit Bargeld möglich ist.

 

Frau Gorr fragt nach, wie es mit der Haftung aussieht, wenn auf dem Ochsenteich ein Schaden entsteht oder jemand verunfallt. Weiterhin möchte sie wissen, wie das Parken den Bürgern bekannt werden soll, wenn keine Ausschilderung erfolgen soll.

Laut Herrn Dorff wird auf das Parken mittels Handyparken auf einer Hinweisbeschilderung hingewiesen. Diese Schilder werden durch einen externen Dienstleister erstellt. Die Regelungen zur Haftung bleiben so, wie sie derzeit auch sind. Der Verzicht auf die Werbung und die Aufnahme ins Parkleitsystem erläutert er nochmal ausführlicher.

 

Frau Gorr möchte weiterhin wissen, ob die Hinweisbeschilderung einen Hinweis auf die Haftung ausweist und ob es Parkflächen für Behinderte auf dem Ochsenteich geben wird.

Die Ausweisung der Haftungsregelungen wird durch Frau Münzberg bejaht. Eine Parkfläche für Behinderte wird auf dem Ochsenteich nicht hergerichtet, da die Investitionskosten dort so gering wie möglich gehalten werden sollen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stellt der stellvertretende Ausschussvorsitzende die Änderungsvorlage und die Gesamtvorlage zur Abstimmung.

 

Die Änderungsvorlage 066/01/2023 wird mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

 

 

Die Beschlussvorlage 066/2023 wird dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen.

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