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Von der Verwaltung gibt es keine Informationen für die Ausschussmitglieder.

 

Frau Gorr richtet zunächst ihren Dank an die Stadtverwaltung für die Vorbereitung der Areale zum Volkstrauertag 2023. Die Areale wurden für die Gedenkveranstaltungen sehr gut durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorbereitet.

 

Laut Herrn Schatz entstehen im neuen Wohngebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Weinbergstraße ca. 70 neue Wohneinheiten. Ihm ist aufgefallen, dass an der neuen Verbindungsstraße straßenbegleitend keine Parkflächen angeordnet sind. In diesem Bereich herrscht seiner Ansicht nach ein großer Parkdruck, da ein Wechsel in der Struktur der Einwohnerschaft stattfindet und einige Garagen in diesem Bereich zurückgebaut wurden. Durch den Zuzug von jungen Einwohnern wird sich der Parkdruck nach Fertigstellung des Wohngebietes weiter erhöhen.

Er fragt daher nach, wo in diesem Bereich straßenbegleitend Parkflächen vorgesehen sind.

Laut Herrn Dorff wurden die Fragen zu Parkflächen im Bebauungsplanverfahren betrachtet. Er sichert eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Blauwitz fragt nach, ob mit der Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) eine Auswertung zum Weihnachtsmarkt 2023 stattgefunden hat. Ihm wurden Hinweise zugetragen, dass die Rettungswege durch die Anordnung der Buden nicht ausreichend freigehalten wurden. Weiterhin wurde der Kohlmarkt ein erstes Mal komplett bespielt. Dabei wurden jedoch die dort ansässigen Gewerbetreibenden derart zugestellt, dass diese nicht mehr einsehbar waren. Auch waren in diesem Bereich keinerlei Rettungswege frei.

Laut Herrn Dorff hat bisher keine Auswertung stattgefunden. Die Hinweise werden aufgenommen.

 

Herr Schatz spricht die Werbung des Honighauses zum Weihnachtsmarkt an. Im Bereich des Klints stand die ganze Zeit des Weihnachtsmarktes ein Bauzaun mit entsprechender Werbung. Er fragt nach, in welchem Rahmen die Werbung genehmigt war. Die Werbung fand nicht am Ort der Leistung statt.

 

Herr Dorff erläutert, dass dieses „Werben am Ort der Leistung“ nur baurechtlich von Bedeutung ist. Die gesamte Innenstadt wurde im Rahmen des Weihnachtsmarktes an die WTG verpachtet. Wie diese Fläche genau bespielt wird, ist dann Sache der WTG. Die Stadt Wernigerode hat dort keine Handhabung für eventuelle Regelungen.

Frau Münzberg ergänzt, dass es keine Weihnachtsmarktsatzung gibt. Die Fläche des Weihnachtsmarktes wird mit Pachtvertrag an die WTG für die Zeit des Weihnachtsmarktes verpachtet. Dafür wird ebenfalls ein Pachtzins entrichtet.

Laut Herrn Dorff zählt die Fläche rund um die Kirche ebenfalls zu Weihnachtsmarktgebiet und war bis zum 07.01.2024 oder 08.01.2024 an die WTG verpachtet.

 

Herr Blauwitz gibt den Hinweis, die Reinigung der Fläche an der Liebfrauenkirche nochmal zu kontrollieren, da die Hackschnitzel bisher nicht beräumt sind.

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