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1. Der Oberbürgermeister trifft gemäß § 65 Abs. 4 KVG LSA eine Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 5.4.7.01/1606.7853000 in Höhe von 36.600,00 €.

 

Diese Eilentscheidung ist notwendig, um die Baumaßnahme „Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Seigerhüttenweg I“ ausschreiben zu können.

 

 

 

2. Der Oberbürgermeister trifft gemäß § 65 (4) KVG LSA eine Eilentscheidung über eine überplanmäße Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Sanierung des Sturzbaches in Wernigerode in der Buchungsstelle 5.5.2.01/3611.7852000 in Höhe von 230.000,00 € im Jahr 2023 für 2024.

 

Diese Eilentscheidung ist notwendig, um den Auftrag an den Bestbieter für die Gemeinschaftsbaumaßnahme „Kreuzungsmaßnahme BÜ km 57,071 (Frankenfeldstraße)“ zu erteilen. Der Baubeginn für notwendige Umschlussarbeiten muss im November 2023 erfolgen, um wiederum die komplette Fertigstellung des Bauvorhabens im Jahr 2024 zu erreichen.

 

 

 

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Beschluss
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