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Herr Kramer erläutert die aktuelle Gesetzgebung und mögliche Auswirkungen des Windflächenbedarfsgesetzes. Das geforderte Ziel bis 2027 in der Planungsregion 1,2 % Windflächen auszuweisen, könnte knapp erreicht werden. Er betont die Wichtigkeit für die weitere Stadtentwicklung, die eigene Planungshoheit zu behalten. Herr Zagrodnik informiert, dass der Verfahrensträger die regionale Planungsgemeinschaft ist und eine Abwägung erfolgt. Er erläutert und begründet die abgegebene Stellungnahme der Stadt Wernigerode.

 

Es folgt eine rege Diskussion.

 

Herr Schatz erfragt Details zur Windenergie-Nutzung auf dem Brocken.

 

Herr Kramer erläutert, dass die Brockenkuppe unter Denkmalschutz steht.

 

Herr Koppelin sagt, dass mit Veröffentlichung der Regionalplanung am 27.04.2023 das Gesetz Flächenbedarf Wind Gültigkeit hat.

 

Anmerkung: Bei der vorgestellten Karte handelt es sich um eine Unterlage aus einem laufenden Verfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz. Eine Freigabe zur Veröffentlichung liegt aktuell leider nicht vor.

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