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Frau Leo führt in die BV 080/2023 ein.

 

Herr Thurm erkundigt sich nach den gesperrten Konten, dabei handelt es sich lt. Frau Leo um Positionen aus dem Bereich Geschäftsausgaben, mit Bücher, Dienstleistungen für Porto etc.

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann erkundigt sich nach der weiteren Deckungsquelle. Frau Leo führt aus, dass die Ansätze für die Gewinnabführung der städtischen Stadtwerke übererfüllt worden sind und von daher als Deckung genutzt werden konnten.

 

Herr Schatz fragt nach, ob die Gewinne der Stadtwerke, die den Kindertagesstätten zuzuordnen sind für die Deckung genutzt werden dürfen. Frau Leo führt dazu aus, dass die Anteile an dem Unternehmen der Kindertagesstätte zuzuordnen sind, es aber weiterhin lt. Statistik das Produkt Gewinnabführung gibt und im Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip vorherrscht.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

1

Enthaltung

 

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