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Frau Köhler informiert, dass der Verwendungsnachweis für das Jahr 2022 des Evangelischen Jugendzentrums fristgerecht bei der Stadt Wernigerode eingegangen ist, hieraus geht hervor, dass von der bewilligten Summe in Höhe von 2.500,00 € nur 2.346 € verausgabt worden sind.

 

Ein Antrag für das Jahr 2023 auf Förderung in Höhe von 2.500,00 € liegt vor. Frau Köhler erläutert, dass sie diesen erst jetzt einbringt, weil es ihr Bestreben war, im Evangelischen Jugendzentrum vor Ort vorzusprechen und zu schauen, wie die Sachlage ist. Seit 01.07.2022 ist das Jugendzentrum personell nicht mehr besetzt, punktuell werden Veranstaltungen angeboten. Im Jahr 2023 wurde des Jugendbegegnungszentrum durch eine FSJ-lerin und eine MA, die das Projekt „Bauwagen“ punktuell begleitet, unterstützt. Aktuell wird angestrebt, ab 01.01.2024 wieder eine pädagogische Fachkraft vorzuhalten, dies ist noch nicht verbindlich. Dieses Jahr wurden Einzelprojekte für Senioren und im Jugendbereich bewilligt. Das Jugendzentrum hat derzeit feste Öffnungszeiten in Selbstverwaltung. Die Entwicklung wird weiter im Blick behalten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, von den beantragten 2.500,00 € einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00zu gewähren, da Sach- und Betriebskosten dennoch angefallen sind.

 

In der folgenden Abstimmung sprechen sich die Ausschussmitglieder einstimmig (6 Stimmen) für die Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2023 in Höhe von 2.000,00 € aus.

 

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Beschluss
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