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Frau Lisowski führt aus, dass es ja bereits eine große Vorstellung zur neuen Förderrichtlinie in der Ausschusssitzung am 28.08.2023 gab. Wesentliche Neuerungen sind die max. Förderhöhe von 70 % der Gesamtkosten sowie keine Förderung mehr von Bewirtschaftungskosten für Vereinsstätten.

 

Frau Barner äert sich zur Formulierung in Punkt 1.1. Das Wort „sollen“ im 2. Absatz ist nicht „ssen“. Sie hält die Formulierung:ssen ihren Wohnsitz in Wernigerode haben.“r angebrachter.

 

Herr Wiecker erklärt, dass die Stadträte definieren müssen, ob die finanzielle Unterstützung nur für Wernigeröder Vereine oder aber auch für nicht Wernigeröder Vereine bestimmt sein kann.

 

Herr Thurm ist dafür, unter den Ausschussmitgliedern ein Meinungsbild zu erfragen.

 

Herr Schulze fragt, was unter Punkt 1.2 - Erweiterung der sportlichen Angebote - gemeint ist.

Frau Lisowski antwortet, dass es sich dabei um neue sportliche Angebote handelt, die die Vereine anbieten sowie neue sportliche Trends, vor denen man sich nicht verschließen will.

 

Herr Schicker wäre im Punkt 1.1 für die Formulierung „soll“, um weiterhin individuell entscheiden zu können.

 

Frau Börst-Harder ergänzt, dass man sich ohne das „soll“ der glichkeit beraubt, neue tolle Projekte von außerhalb zu fördern. Weiterhin findet sie es schwierig zu beurteilen, was öffentliches Interesse darstellt. Dazu sollten Kriterien formuliert werden.

 

Herr Wiecker merkt noch einmal an, dass es wichtig ist zur Beratung über die Anträge von mehr als 1.500 €, dass alle Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Frau Lisowski erklärt, dass es jetzt mehr Förderanträge über 1.500 € gibt. Diese nnen im Vorfeld nicht alle zur Information verschickt werden.

 

Frau Barner findet es sehr gut, dass vorrangig die Kinder- und Jugendarbeit gefördert wird.

 

Herr Schulze möchte, dass bei Antragsberechtigung die gemeinnützigen Vereine noch einmal explizit erwähnt werden.

Frau Barner antwortet, dass dies ja durch das Ausschlussprinzip erfolgt.

 

Herr Schatz vermisst die rderung von Mnahmen zur Integration von Senioren und Migranten. Weiterhin möchte er, dass auch Wahlvereinigungen wie z. B. Haus & Grund ausgeschlossen sind.

Herr Dorff erklärt, dass die Verwaltung bei Antragstellung von Wahlvereinigungen diese Parteien im laufenden Verfahren gleichstellen würde. Zu Projekten mit Senioren antwortet er, dass dies im Amt für Jugend, Senioren und Soziales gefördert werden kann. Auch dort gibt es einen Fördertopf.

 

Herr Schatz schlägt vor, Honorare für Maßnahmen bezogene Projekte im förderfähigen Katalog unter Punkt 1.2 explizit zu erwähnen. Dagegen sollte im 2. Anstrich unter Punkt 1.3 das Wort wiederkehrend ergänzt werden. Weiterhin schlägt er vor, dass die unter Punkt 3.2 fallenden Anträge mit der Einladung zum betreffenden Ausschuss verschickt werden.

Frau Lisowski äert, dass die Anträge zukünftig ohne ausgefüllte Empfehlungsspalte und Beschlussspalte versendet werden. Jedes Ausschussmitglied kann in diese Spalten seine Gedanken eintragen. Die Spalterderung der letzten 2 Jahre soll beibehalten werden. Vereine mit mehreren Anträgen werden von der Verwaltung im Vorfeld zusammengefasst.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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