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Herr Dorff informiert die Ausschussmitglieder, dass der Weihnachtsmarkt am 24.11.2023 eröffnet wird. Am 26.11.2023 wird der Weihnachtsmarkt aufgrund des Totensonntages geschlossen. Die untere Breite Straße wird wie zum Schokoladenfestival als verkehrsberuhigt ausgewiesen.

 

Herr Mänz stellt sich als neuer sachkundiger Einwohner für die CDU-Fraktion kurz den Ausschussmitgliedern vor.

Ihm ist aufgefallen, dass in der Salzbergstraße auf Höhe Hausnummer 17 ein schwarzes Fahrzeug seit längerer Zeit in einer Parkfläche abgestellt ist. Laut Informationen der Anwohner gab es zu der Thematik wohl schon mehrere Anfragen im Ordnungsamt. Durch das Abstellen kann dort die Straßenreinigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Er fragt nach, ob eventuell die Satzung dahingehend geändert werden kann, dass den Fahrzeugführern eine angemessene Frist zum Wegfahren eingeräumt wird.

Frau Münzberg informiert, dass das Fahrzeug bereits seit einiger Zeit im Ordnungsamt bekannt ist. Von dem Fahrzeug geht keine Gefährdung aus. Das Abschleppen des Fahrzeuges verursacht hohe Kosten. Das Fahrzeug bleibt daher stehen, wenn keine Gefahr von ausgeht. Der rechtliche Rahmen für eine Sicherstellung ist hier schwierig. Frau Piechullik als zuständige Sachbearbeiterin im Ordnungsamt erläutert ergänzend den Werdegang des Sachverhaltes und die bisher erfolgten Maßnahmen. Herr Dorff fügt an, dass das Bußgeld steigt, je länger der TÜV eines Fahrzeuges abgelaufen ist.

 

Herr Krug stört sich ebenfalls an dem abgestellten Fahrzeug, welches sehr lange in der Parktasche abgestellt ist. Ein Kennzeichen des Fahrzeuges ist wohl gestohlen und laut der Fahrzeugzulassungsverordnung sind Fahrzeuge verpflichtet, amtliche Kennzeichen zu haben.

Als Zweites berichtet er von einem Grundstückseigentümer, der in der Salzbergstraße 6 seinen Gartenzaun weggerissen und sich auf dem Grundstück Parkflächen eingerichtet hat. Dadurch sind entlang der Salzbergstraße Parkflächen weggefallen. Er schlägt vor, im entsprechenden Bereich eine Zick-Zack-Markierung aufzubringen.

Laut Frau Münzberg ist das Bauamt zuständig, wenn eine Zufahrt beantragt wurde, da diese genehmigungspflichtig ist. Wenn ein abgesenkter Bord vorhanden ist, handelt es sich um eine Einfahrt. Herr Dorff sichert Herrn Krug eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr Winkelmann teilt mit, dass im Bereich der Ringstraße, auf Höhe der Tiefgarage Richtung Breite Straße seit ca 1,5 bis 2 Wochen Sperrmüll auf dem Gehweg abgestellt wurde. Die Fußgänger müssen dadurch auf den Radweg ausweichen. Er bittet um Beräumung.

Weiterhin bringt er seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass gestellte Anfragen seitens des Ordnungsamtes in seinen Augen unzureichend beantwortet wurden. Er hatte Anfragen zu Hundekot sowie Radfahrern und E-Scooter-Fahrern in der Breiten Straße gestellt und die Antworten der Verwaltung waren sehr dürftig. Er erwartet, dass für Probleme auch entsprechende Lösungen angeboten werden. So kann es seiner Meinung nach jedoch nicht bleiben.

Bezüglich der Sperrung der unteren Breiten Straße während des Weihnachtsmarktes bittet er um verstärkte Kontrollen, während des Schokoladenfestivals waren die Kontrollen viel zu wenig.

 

Frau Münzberg teilt zur Frage der Kontrollen mit, dass die Kontrolle des fließenden Verkehrs in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Daher dürfen die Verkehrsüberwacher diese Kontrollen nicht durchführen. Mit der Polizei finden durch das Ordnungsamt regelmäßige Abstimmungen statt, die u.a. auch diese Thematik beinhalten.

 

Herr Schatz möchte dem Ordnungsamt einen Dank aussprechen. Nach seiner Information zum Eisenberg stand das Blitzerfahrzeug dort und kontrollierte.

 

Frau Eilert möchte wissen, ob die Stadt Wernigerode an den städtischen Parkflächen, die durch eine Fremdfirma bewirtschaftet werden, etwas verdient.

Frau Münzberg teilt mit, dass Ziel der Bewirtschaftung nicht die Einnahmegenerierung ist, sondern die Freihaltung der Parkflächen. Die Stadt Wernigerode erhält von den Einnahmen einen geringen Teil.

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Beschluss
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