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Der Oberbürgermeister trifft gemäß § 65 (4) KVG LSA eine Eilentscheidung über die Auftragserteilung zum Kauf von 23 mobilen Videokonferenzsystemen für die fünf Wernigeröder Grundschulen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Diese Eilentscheidung ist notwendig, da der Zuwendungszeitraum bereits am 30.09.2023 beendet ist. Bis zu diesem Zeitpunkt muss bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt der Auszahlungsantrag eingereicht sein. Dem beigefügt wird die Auftragsbestätigung seitens der Kommunalen IT Union.

Es handelt sich um eine 100 Prozent Förderung aus dem europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des REACT-EU Ansatzes für die Schulen im Land Sachsen-Anhalt.

Deckung:

Die Deckung erfolgt aus der Einzahlung i. H. v. 108.042,27 € der Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Zuwendungsbescheid (vorab per E-Mail) liegt der Stadt Wernigerode seit dem 20.09.2023 vor. Die Einzahlung der Mittel erfolgt in der Haushaltsstelle 2.1.1.01/0200.7831000.

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Beschluss
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