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Änderungsvorlage:

056/01/2023 (Herr Schatz)

056/02/2023 (Verwaltung)

056/03/2023 (Herr Schatz)

056/04/2023 (Verwaltung)

 

Ausschuss für Schule, Kultur und Sport:

056/2023 inkl. 056/02/2023: 5 Ja; 1 Enthaltung

 

Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss:

056/01/2023 inkl. 056/03/2023: 4 Ja; 3 Nein; 1 Enthaltung

056/2023: 6 Ja; 1 Nein; 1 Enthaltung

 

Herr Siegel teilt mit, dass die SPD der Vorlage so folgen kann und die Preiserhöhungen für angemessen hält. Die Änderungsvorlagen von Herrn Schatz lehnt die Fraktion ab, da aufgrund der Haushaltskonsolidierung nicht die Zeit ist Geschenke zu verteilen.

 

Herr Kascha erläutert, dass er der Beschlussvorlage möglicherweise aus rechtlichen Gründen widersprechen muss, wenn sie mit den Änderungsvorlagen von Herrn Schatz zusammen beschlossen wird. Er bittet Frau Klein-Range dies genauer zu erläutern.

 

Frau Klein-Range berichtet, dass es aus rechtlicher Sicht Unsicherheiten gibt, ob der Sachgrund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, da die Wernigeröder gegenüber Auswärtigen bevorzugt werden.

 

Herr Schatz findet es richtig, dass Wernigeröder den Übernachtungsgästen gleichgestellt werden. Laut Bundesverfassungsgericht sind Rabatte für Einwohner gestattet, wenn eine Mehrbelastung für diese, durch Fremdenverkehr, vorliegt. Die Kurtaxeinnahmen reichen dafür nämlich nicht aus. Der Fehlbetrag wird durch Steuergelder der Wernigeröder finanziert. Herr Schatz ist der Meinung, man sollte den Wernigerödern wenigstens so weit entgegen kommen wie den Touristen. Er stellt die Frage, ob es andernfalls nicht eine Diskriminierung der Wernigeröder darstellen würde, wenn sie höhere Eintrittspreise als die Touristen bezahlen.

 

Herr Mau berichtet, dass an der Ostsee Strandnutzungsgebühren zu zahlen sind. Ausgenommen davon sind Einwohner und kurtaxpflichtige Touristen. Er fragt sich, worin der Unterschied besteht.

 

Frau Klein-Range antwortet, dass die einheimischen Strandnutzer aus dem Beispiel von Herrn Mau mit den Wernigerödern aus dem Beispiel von Herrn Schatz verglichen werden könnten.

Auf die Frage von Herrn Schatz antwortet sie, dass die Ungleichbehandlung nicht zwischen den Wernigerödern und den Kurtaxpflichtigen besteht, sondern zu den Auswärtigen, die keine Kurtaxe zahlen. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass diese Ungleichbehandlung von einem Sachgrund getragen werden muss. Es ist fraglich, ob das von Herrn Schatz genannte Beispiel diesen Sachgrund darstellt, da der höhere Aufwand für die Wernigeröder von Seiten der Auswärtigen entstehen müsste.

 

Herr Schatz möchte wissen, wie begründet werden kann, dass ein Übernachtungsgast einen geringeren Eintrittspreis zahlt.

 

Frau Klein-Range antwortet, dass die Schierker Feuerstein Arena eine multifunktionale Tourismusstätte ist und über die Kurtaxe direkt finanziert wird.

 

Herr Winkelmann merkt an, dass die Arena durch Wernigeröder Steuergelder in Höhe 650.000,00 € im Jahr bezuschusst wird.

 

Die Änderungsvorlage 056/01/2023 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Die Änderungsvorlage 056/03/2023 wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entgeltordnung der Schierker Feuerstein Arena.

 

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Abstimmungsergebnis:

21

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

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