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Der Oberbürgermeister trifft gemäß § 65 (4) KVG LSA eine Eilentscheidung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung zur Sanierung der Kohlgartenstraße in der Haushaltsstelle 5.1.1.02/3343.7852000 in Höhe von 40.000,00 € im Jahr 2023.

 

Diese Eilentscheidung ist notwendig, um die Fortsetzung der Sanierungsmaßnahme gewährleisten zu können.

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Beschluss
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