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Änderungsvorlagen:

034/01/2023 (Herr Mau)

 

Bau- und Umweltausschuss:

7 Ja, einstimmig

 

Herr Siegel weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag unter Punkt 1 das Beschlussdatum korrigiert werden muss, da die Stadtratssitzung nicht am 12.05.2022, sondern am 30.06.2022 stattgefunden hat. Er spricht sich gegen die Änderungsvorlage von Herrn Mau aus. Die SPD stimmt der Vorlage zu.

 

Herr Mau merkt an, dass er die Änderungsvorlage aus Übersichtlichkeitsgründen eingebracht hat.

 

Herr Kascha weist auf die Stellungnahme der Verwaltung zu der Änderungsvorlage von Herrn Mau hin.

 

Die Änderungsvorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

25

Nein-Stimmen

 

 

 

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Beschluss

Beschluss

1. Gemäß der Stadtratsbeschlüsse 033/2022 und 033/03/2022 vom 30.06.2022 wird die Altstadtsatzung i. d. F. vom 28.07.2001 in § 8 Abs. 4 abgeändert und deren vor-liegender Vorentwurf i. d. F. vom 22.05.2023 gebilligt.

2. Der Vorentwurf i. d. F. vom 22.05.2023 wird gemäß § 85 Abs. 3 BauO LSA in Ver-bindung mit § 3 Abs. 1 BauGB (30-tägige Auslegung) frühzeitig öffentlich ausgelegt.

3.  Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 85 Abs. 3 BauO LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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