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Änderungsvorlagen:

024/01/2023 (Herr Siegel)

024/02/2023 (Verwaltung)

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann möchte wissen, weshalb der Beschluss vom 11.05.2023 rechtswidrig ist.

 

Herr Zagrodnik erklärt, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes ein neues Verfahren eröffnet wird. Die Änderungsvorlage von Herrn Siegel trifft auf ein bereits durchgeführtes und durchzuführendes Verfahren zu. Es wäre legitim, in diesem Kontext zuzuarbeiten, wenn wir wiederholt auslegen, was hier jedoch nicht der Fall ist.

 

Die Änderungsvorlage der Verwaltung wird zur Abstimmung gestellt, was zur Folge hat, dass die ursprüngliche Beschlussvorlage, beschlossen wird.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 69 "Börstedter Straße" wird im vereinfachten Verfahren nach

§ 13 BauGB geändert.

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 Börstedter Straßei. d. F. vom 03.04.2023 wird mit der beigefügten Begründung sowie deren Anlagen gebilligt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ i. d. F. vom BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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