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Herr Winkelmann stellt die bisherige lange Bearbeitungszeit der Satzung fest.

 

Herr Kramer widerspricht der Aussage von Herrn Winkelmann nicht. Er verweist jedoch auf den Arbeitsprozess im Hintergrund.

 

Herr Zagrodnik bestätigt eine Eröffnung des Verfahrens. Der Start der Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange hat begonnen.

 

Herr Bergmann fragt zum Paragraph § 8, Absatz 4. Er vermisst die Textvorlage.

 

Als zweiten Punkt spricht Herr Bergmann den Klimawandel und die erforderlichen Änderungen an. Er sagt, dass in der zukünftigen Altstadtsatzung ein Passus enthalten sein sollte, ob die Außeneinheiten der Wärmpumpen zukünftig auf dem Fußweg oder an den Außenwänden vorgesehen sind.

 

Herr Kramer spricht die bestehenden Widersprüche innerhalb der Satzung an. Er merkt an, dass Änderungen und Harmonisierungen im Abwägungsprozess vorgesehen sind.

 

Herr Kath fragt zum Auslegungsprozess nach. Er möchte wissen, warum kein beschleunigtes Verfahren genutzt wird.

 

Herr Zagrodnik bestätigt den bewusst gewählten Verfahrensweg im zweistufigen Verfahren auf Grund der wesentlichen Änderungen.

 

Herr Siegel gibt redaktionelle Hinweise. Er nennt den Verwaltungsbeschluss am 12.05.2022 sowie den Ratsbeschluss zum Auslegungsverfahren am 30.06.2023.

 

Herr Siegel bezieht sich auf Vorschläge der eigenen Fraktionen aus 2019, der CDU-Fraktion sowie die Vorschläge von der Stadtverwaltung. Er kritisiert, dass keine Vorschläge in den Entwurf eingearbeitet wurden.
 

Herr Winkelmann bittet die Stadtverwaltung parallel zur Änderung der Altstadtsatzung, entsprechende Alternativen für die Anwohner der Innenstadt zu entwickeln.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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