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Die Niederschrift - öffentlicher Teil - des Bau- und Umweltausschusses vom 13.03.2023 wird mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.

 

Herr Albrecht bittet um Korrektur der Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 24.04.2023 im TOP 4, Punkt 2. im 3. Absatz: Herr Albrecht bittet um die Landschaftspflege durch die Schafe und nennt die Beispiele Bollhasental und Wiesen in Benzingerode. Er spricht sich für den Erhalt des Knabenkrautes aus und bittet um Abwägung, welche Pflanzen geschützt werden sollen.

 

Herr Albrecht betont, dass zum Schutz und Erhalt der seltenen Pflanzen, wie z. B. das Knabenkraut, das Abäsen der Wiesen nicht erst nach der Blühphase begonnen werden kann. Er sagt, dass die Landschaftspflege durch die Schafherden schon vor der Blüte erfolgen muss. Er wirbt dafür, abzuwägen, an welcher Stelle vor oder nach der Blühphase gemäht bzw. die Schafbeweidung durchzuführen ist. Er spricht sich dagegen aus, pauschal nach der Blühphase die Wiesen zu pflegen.

 

Er bittet zu diesem Thema heute um Ergänzung: Er fragt an, ob es ein Kataster gibt, wo welche seltenen Pflanzen stehen.

 

Die geänderte Niederschrift des 3. Bau- und Umweltausschusses - öffentlicher Teil - vom 24.04.2023 wird mit der o. g. Änderung einstimmig mit 7 Stimmen genehmigt.

 

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Beschluss
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