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Bau- und Umweltausschuss:

7 Ja; 1 Enthaltung

 

Ortschaftsrat Silstedt:

5 Ja

 

Herr Siegel und die SPD tragen die Planungsabsicht, möchten jedoch eine Änderungsvorlage einreichen:

 

Die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlags werden jeweils um den Satz:

„Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.“

ergänzt.

 

Herr Kramer erklärt, dass der Geltungsbereich des Planes so klein gefasst wurde, dass es nur den Bereich des Radwegs betrifft. Dies entspricht der Auffassung der Verwaltung nach der Intention von Herrn Siegel.

 

Herr Mänz merkt an, dass der Ortschaftsrat Silstedt einstimmig den Beschluss empfohlen hat. Er bittet den Stadtrat um Zustimmung, da es heute nur um den Geh- und Radweg geht. Er kündigt an, dass er und der Ortschaftsrat Silstedt und eine weitere Änderung des B-Planes beantragen werden.

 

Die Änderungsvorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 69 "Börstedter Straße" wird im vereinfachten Verfahren nach

§ 13 BauGB geändert.

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ i. d. F. vom 03.04.2023 wird mit der beigefügten Begrün­dung sowie deren Anlagen gebilligt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“ i. d. F. vom BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben. Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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